Verwendungszwecke, die ihr vermeiden solltet

Bei Überweisungen ist Schluss mit lustig

Einige „spaßige“ Verwendungszwecke können ernsthafte Konsequenzen haben.
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Wer kennt es nicht, wenn man Geld an Freunde überweisen muss oder etwas von ihnen erhält und dann über lustige Verwendungszwecke stolpert? Kein Wunder, denn bei langweiligen Überweisungen kann man sich zumindest in dieser Zeile einen Spaß erlauben. Verwendungszwecke wie "Drogen" oder "Danke für letzte Nacht" sind dabei keine Seltenheit. Doch solche Späße können ernsthafte Konsequenzen haben. 

Weshalb ihr damit aufhören solltet, erfahrt ihr auf den nächsten Seiten. 

Einige Verwendungszwecke müssen von Banken geprüft werden.
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Banken finden Scherze nicht gut

Was für die Kunden scheinbar lustig ist, ist für Banken alles andere als spaßig. Mittlerweile sind sie immer mehr davon genervt. Denn Banken müssen ernsthaften Verdachten nachgehen. Wenn der Betreff also auf Betrug oder Geldwäsche hindeutet, können Kunden ein Problem bekommen. Banken haben dadurch nämlich einen erhöhten Verwaltungsaufwand und müssen die Überweisung genau prüfen. 

Doch welche Verwendungszwecke sind absolut nicht erlaubt?

Solche Verwendungszwecke solltet ihr auf jeden Fall vermeiden.
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Verbotene Verwendungszwecke

Bis zu einem gewissen Grad könnt ihr euch in dem Betreff Scherze erlauben, doch was ihr auf jeden Fall vermeiden solltet, sind Wörter wie "Koks, Drogen, Prostituierte" oder alles, was mit dieser Thematik zu tun hat. Dann seid ihr auf der sicheren Seite und nervt auch nicht die Behörden.