Der richtige Name von Atze Schröder wurde veröffentlicht

Auf der Bühne teilt er gern und oft gegen echte Menschen aus. Doch selber bleibt er gerne anonym.

Der richtige Name von Atze Schröder wurde veröffentlicht
Quelle: Getty Images

Im März 2016 gerieten der ehemaligen „Let’s Dance“-Teilnehmer Niels Ruf und Entertainer Atze Schröder in einer Kölner Hotel-Bar aneinander. Unschöne Worte flogen durch den Raum und sollen sogar ein Handgemenge nach sich gezogen haben. Inwiefern dies dem tatsächlichen Tatbestand entspricht, ist auch nach dem daraus resultierenden Prozess nicht eindeutig geklärt.

Im Zusammenhang mit dem Prozess verriet die BILD den wahren Namen des Entertainers Atze Schröder, wodurch direkt der nächste Prozess folgte…

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Niels Ruf erstattete damals Anzeige gegen Atze Schröder. Die Klage wurde jedoch zurückgewiesen, da die ausgeführte Gewalt gegenseitig ausgeführt wurde. Das Gericht belegte Schröder mit der einstweiligen Anordnung, Comedy-Star Ruf bis Oktober 2016 weder verbal zu bedrohen noch körperlich handgreiflich zu werden. Zudem dufte er sich ihm nur noch bis auf drei Meter nähern. So viel zum ersten Prozess Schröders.

Die BILD berichtete über das Verfahren unter Nennung des echten Namens Schröders. Hiergegen ging der Entertainer ebenfalls gerichtlich vor. Vor dem Landgericht Berlin wurde die Klage jedoch „mangels einer rechtswidrigen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zurückgewiesen“. Denn Schröder hatte die Rangelei nicht als Kunstfigur Atze Schröder veranlasst, sondern war in seiner echten Person beteiligt.

In diesem Zuge wurde der echte Name enthüllt…

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Das vorläufige Urteil der Richter lautete - BILD zufolge: „Die Berichterstattung über ihn als Person (und nicht die durch die ihn verkörperte Kunstfigur) hat der Kläger selbst veranlasst, indem er die ,Rangelei‘ mit Niels Ruf nicht als ,Atze Schröder‘, sondern als Hubertus Albers vom Zaune brach.“ Somit bestand an dessen bürgerlichen Namen ein öffentliches Informationsinteresse.

Somit ist die Anonymität des Comedians mit der Locken-Perücke und der dazugehörigen getönten Pilotenbrille dahin. Ob eine Berufung des Prozesses noch Sinn macht, wird die Zukunft zeigen.

Die BILD triumphiert dagegen über ihren Erfolg mit den Worten: „Tja, diese Klage war eben an der Perücke herbeigezogen!“

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