Mögliche Strafen für betrunkene Fußgänger
Kann das den Führerschein kosten?
Zunächst einmal gilt für betrunkene das gleiche wie für nüchterne Fußgänger: Wer fremdes Eigentum beschädigt, und seien die Sinne noch so betrübt, wird mit juristischen Konsequenzen zu rechnen haben. Insbesondere vermeintlich harmlose Späße, wie das Rollen von Müllcontainern auf Straße und Fußweg, können dabei strenge Folgen haben. Denn hier greift schnell der Paragraph §315b des Strafgesetzbuchs: Es handelt sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Und dabei zählt nicht nur tatsächlich entstandener Schaden, sondern schon die verursachte Gefahr – mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis muss man hier rechnen.
Aber kann auch der Führerscheinentzug drohen? Lest weiter auf der nächsten Seite: