Neuer Verdacht im Mordfall Peggy:

Nach 17 Jahren besteht scheinbar erneut ein kleiner Funken Hoffnung, dass der Mordfall Peggy endlich aufgeklärt wird.

Neuer Verdacht im Mordfall Peggy:
Quelle: Getty Images

Der Mord an Peggy Knobloch liegt bereits 17 Jahre zurück, doch bis heute konnte der Fall nicht aufgeklärt werden. Ihr Verschwinden hielt damals ganz Deutschland in Atem. 

Erst am 02.Juli 2016, also 15 Jahre nach ihrem Verschwinden, wurden ihre sterblichen Überreste gefunden und der Fall damit neu aufgerollt. Seitdem gab es Festnahmen von Verdächtigen und viele Mutmaßungen, aber keine Aufklärung des Mordfalles. 

Doch nun gab es eine Razzia bei einem 41-jährigen Tatverdächtigen...

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Wer ist der Mörder von Peggy Knobloch?

Auch 17 Jahre nach ihrem Verschwinden steht noch nicht fest, wer die kleine Peggy ermordet hat. 2004 wurde bereits der geistig behinderte Ulvi K. wegen Mordes verurteilt. Nachdem er gestanden hatte, dass er sich an Peggy und drei anderen Kindern vergriffen hatte, kamen später jedoch immer wieder Zweifel an seinem Geständnis auf. Das Urteil wurde 2015 widerrufen. 

Ulvi K. hatte den nun erneut tatverdächtigen 41-Jährigen, der bei Peggys Verschwinden gerade 24 Jahre alt war, mehrfach beschuldigt im Zusammenhang mit dem Mord an Peggy zu stehen, wie die "Neue Presse Coburg" berichtet. Bereits kurz nach dem Verschwinden des Mädchens gehörte dieser zu den Hauptverdächtigen. Aufgrund der neuen Bewertung alter Erkenntnisse und neuen Suchergebnissen am Fundort von Peggys Leiche sei dieser wieder in den Fokus der ermittelnden Einheiten gerückt. Auf Basis dessen fand auch eine Razzia auf mehreren Anwesen des Tatverdächtigen statt, wie "Bild.de" berichtet hatte.

Lest auf der nächsten Seite, wie es mit den neuen Erkenntnissen weitergeht...

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Nach einem stundenlangen Verhör sei der Tatverdächtige jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Auf Nachfragen von Bild äußerte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen. Die Ermittler wollten sich ebenfalls nicht weiter äußern, um den Persönlichkeitsschutz des Mannes zu wahren. Weitere Informationen sollen folgen.