Entlassung trotz Krankschreibung: In den Fällen kann es passieren

Wer eine Krankschreibung einreicht, kann zuhause bleiben und wird weiter bezahlt? Nicht immer! In manchen Fällen kann es sogar zur Entlassung kommen.

Ein Kind, das erkältet ist. Nicht untypisch für die Winterzeit
Quelle: IMAGO / Westend61

Es gibt zahlreiche gute Tipps, wie man auf die eigene Gesundheit achten kann - doch irgendwann erwischt es jeden einmal. Wenn dann auch bewährte Hausmittel nicht mehr helfen, gilt es eine Krankschreibung beim Arbeitgeber einzureichen und zuhause auszukurieren. Doch was passiert, wenn man in einem kurzen Zeitraum mehrfach hintereinander erkrankt? Oder aber wenn es uns so schlimm erwischt, dass wir für einen längeren Zeitraum ausfallen? Kann es dann zu einer Entlassung kommen?

Aus der nächsten Seite erfährst du die Antwort auf diese Frage...

Ein Arzt, der seinen Patienten krankschreibt
Quelle: IMAGO / Panthermedia

Die kurze, wenn auch unvollständige, Antwort lautet: Nein.

Einfach so kann einem bei einer normalen Erkrankung nicht gekündigt werden, auch wenn einen der Arzt mal mehrfach oder für eine längere Zeit krankschreibt. Schließlich soll man sich in Ruhe auskurieren und nicht im schlimmsten Fall auch noch die anderen Mitarbeiter anstecken.

Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, die im "worst case" doch zu einer Kündigung führen könnten...

Menschen auf einer Party schauen in die Kamera.
Quelle: IMAGO / PA Images

Meldest du dich gerne mal montags oder an Brückentagen krank? Dann solltest du in Zukunft vorsichtiger damit sein. Kommt dies nämlich zu oft, kann es sein, dass dein Arbeitgeber misstrauisch wird und die Vermutung aufkommt, dass du zu verkatert bist, um auf der Arbeit zu erscheinen. In diesem Fall hat dein Chef keine schlechten Chancen, eine rechtswirksame Entlassung genehmigt zu bekommen.

Auch das folgende Beispiel zeigt einen berechtigten Kündigungsgrund bei einer Krankschreibung...

Nahaufnahme von Händen, die auf einem Laptop tippen
Quelle: IMAGO / Cavan Images

Eine weitere Ausnahme, in der eine Entlassung erfolgen kann, stellt ein Präzedenzfall dar, der erst vor kurzem beschlossen wurde. In dem konkreten Fall hatte eine Frau ihren Job gekündigt - und sich am selben Tag für die verbleibende Arbeitszeit krankgemeldet. Das zuständige Gericht entschied, dass die Krankschreibung nicht gültig ist und das Gehalt für die verbleibende Zeit nicht ausgezahlt werden muss. Unüberlegt krank machen lohnt sich also doch nicht!

Und auch in den folgenden Fällen, kann es bei einer Krankschreibung zur Kündigung kommen...

Eine kranke Frau liegt auf einer Couch, im Vordergrund liegen Taschentücher und Medikamente.
Quelle: IMAGO / agefotostock

Es sollte zwar kein Problem sein, wenn du mal für ein paar Wochen krankgeschrieben wurdest. Problematisch wird es aber bei längerfristigen Erkrankungen, bei denen kein Ende in Sicht ist. In diesem Fall gibt es drei Voraussetzungen, unter denen dein Chef dich rechtswirksam entlassen kann:

1. Der Arzt kann keine Voraussage darüber treffen, ab wann du wieder gesund bist.

2. Die Firma, für die du arbeitest, erleidet durch deinen Ausfall potenziell einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden.

3. Bei einer Interessenabwägung wird festgestellt, dass eine anderweitige Lösung nicht in Frage kommt.

Woraus genau eine Interessenabwägung besteht, erfährst du auf der nächsten Seite...

Zu sehen ist der Schreibtisch eines Arztes.
Quelle: IMAGO / Cavan Images

Bei einer Interessenabwägung muss der Arbeitgeber ausführlich die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers berücksichtigen. Dies betrifft beispielsweise den Familienstand, das Alter des Angestellten und die Länge des Zeitraums, in dem dieser bereits für das Unternehmen arbeitet.

Außerdem muss der Arbeitsgeber prüfen, ob es nicht vielleicht eine andere Stelle im Unternehmen für den erkrankten Mitarbeiter gibt, der er auch in seinem eingeschränkten Zustand nachgehen könnte.

Auch die Häufigkeit und Dauer vorheriger Erkrankungen werden bei diesen Kalkulationen berücksichtigt, weswegen es immer ratsam ist, sich wirklich nur in wirklich unumgänglichen Fällen krankschreiben zu lassen.

Findet der Arbeitgeber als Teil dieser Interessenabwägung keine andere Lösung, kann er den erkrankten Mitarbeiter rechtswirksam entlassen.

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