Das kleine „e“ auf Flaschen und Dosen: Was die Symbole bedeuten

Auf unseren Getränken finden wir immer wieder Symbole, die wir gar nicht verstehen. Das bedeuten die Zeichen und Siegel auf den Flaschen und Dosen:

Auf den Getränkedosen und -flaschen gibt es so einige Symbole, die viele gar nicht verstehen.
Quelle: IMAGO / agefotostock

Auf Etiketten von Getränkedosen, -flaschen und Lebensmittelverpackungen finden sich unglaublich viele nützliche Informationen für uns: Angaben zur Nährwertverteilung, den einzelnen Inhaltsstoffen, dem Herstellungsland sowie den Vertriebspartner*innen. An viele der Symbole haben wir uns entweder so gewöhnt, sodass wir gar nicht weiter nach den Hintergründen fragen oder wir überlesen es einfach ständig – denn sind wir mal ehrlich: Wer schaut sich schon genau die Vertriebswege seines Getränks an? Nicht nur das kleine stilisierte „℮“, das sich auf vielen Getränkedosen, -flaschen und Lebensmittelverpackungen befindet, ist schon lange auf solchen Produkten, ohne dass wir genau verstehen, wofür es eigentlich steht. Wir klären auf. 

Fangen wir erst einmal mit dem Zutatenverzeichnis an:

Auch zur Zutatenliste auf Produkten gibt es einige Vorgaben, die man auf den ersten Blick gar nicht wahrnimmt.
Quelle: IMAGO / ingimage

Das Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite von Flaschen und Verpackungen sollte allen bekannt sein: Es informiert nicht nur über die Zusammensetzung von Lebensmitteln, sondern weist auch auf Allergene hin. Aber vielleicht hast du bisher nicht gewusst, dass die Zutatenliste sogar in absteigender Reihenfolge entsprechend ihres Gewichtsanteils angegeben werden muss. Eine genaue Aufschlüsselung ist nur dann nicht notwendig, wenn die Zutaten weniger als zwei Prozent ausmachen und die Zusammensetzung schon rechtlich definiert ist. Das gilt zum Beispiel für Hinweise wie „Schokolade“, aber auch bei Gewürz und Kräutermischungen. Es bedarf übrigens auch keinem Zutatenverzeichnis, wenn das Lebensmittel nur aus einer einzigen Zutat besteht.

Neben dem Zutatenverzeichnis gibt es noch andere Verpflichtungen für die Hersteller*innen:

Tatsächlich ist das „e“ kennzeichnend für die veranschlagte Menge.
Quelle: IMAGO / STPP

Das kleine „e“ auf der Verpackung:

Das „℮“, das wir auf fast allen Lebensmittel- und Getränkeverpackungen finden können, steht für „quantité estimée“, was so viel wie „geschätzte/veranschlagte Menge“ bedeutet. Da stellen sich direkt zwei Fragen: Da das Zeichen sowieso neben der Mengenangabe steht, wieso soll uns ein Extrasymbol dann noch einmal sagen, dass das die Menge ist? Und wieso ist es eine französische Abkürzung?

Eingeführt wurde das Zeichen am 20. Januar 1976 von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), dem Vorläufer der Europäischen Union (EU). Es bedeutet, dass sich die Hersteller*innen beim Befüllen oder Abpacken an die Vorgaben und Richtlinien der EU halten. Das soll in erster Linie die Verbraucher*innen schützen, denn die EU-Vorgaben besagen, dass die angegebene Füllmenge eingehalten werden muss. Dabei sind kleinere Abweichungen erlaubt: Es dürfen nicht weniger als 5 Gramm oder Milliliter und nicht mehr als 10 Kilogramm oder Liter als angegeben enthalten sein.

Einen Haken gibt es aber trotz der Richtlinie. Welchen, lest ihr auf der nächsten Seite.

Zu sehen sind viele verschiedene Getränkedosen im Supermarkt.
Quelle: IMAGO / ZUMA Wire

Zwar garantiert das „℮“ auf den Verpackungen, dass diese Mittelwerte eingehalten werden und wir mit der Angabe der Füllmenge nicht hinters Licht geführt werden, allerdings findet sich bei manchen Lebensmitteln neben der Füllmenge noch das Abtropfgewicht. Die Menge, die mit dem „e“ durch die EU garantiert ist, bezieht sich allerdings nur auf die Füllmenge – das angegebene Abtropfgewicht unterliegt dieser Einschränkung nicht.

Weshalb kam es überhaupt zur Einführung dieses Symbols? Vor der EWG-Verordnung hatten alle Länder eigene und untereinander unterschiedliche Vorgaben, wie hoch die Abweichung des Inhalts von der angegebenen Füllmenge sein durfte. Durch die immer engere Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern sollte mit der Verordnung schließlich ein für die Hersteller*innen und Verbraucher*innen einheitliches System eingeführt werden. Noch heute ist es aber so, dass es keine zentrale Stelle für diese Kontrolle gibt, sondern der EU-Staat, in dem das Getränk abgefüllt oder die Lebensmittel abgepackt werden, überprüft, ob die Angabe den EU-Standards entsprechen.

Das ist nicht die einzige Pflichtangabe auf unseren Produkten:

Bei tierischen verpackten Lebensmitteln gibt es ein zusätzlichen Identitätskennzeichen
Quelle: Unnuetzes.com

Das Identitätskennzeichen

Bei verpackten tierischen Lebensmitteln gibt es zusätzlich ein Identitätskennzeichen, das verpflichtend für den Hersteller ist. Das dient vor allem der Lebensmittelüberwachung und damit kann der Hersteller klar erkenntlich zurückverfolgt werden. Nicht nur, dass du das Herstellerland sowie gegebenenfalls das Bundesland oder die Region ablesen kannst, du weißt somit auch, dass dort nach den EU-weiten Hygienestandards gearbeitet wurde. Dennoch weiß man deshalb nicht, woher die Rohstoffe für das Produkt ursprünglich stammen und welche Wege zur Herstellung bereits zurückgelegt wurden. Es ist also nicht gleichzusetzen mit einer Kennung für ein regionales Produkt.

Doch auch andere Kennzeichen sind verpflichtend für Produkte anzugeben:

Das EU-Bio-Logo ist für alle Produkte aus ökologischem Anbau verpflichtend, wenn sie aus der EU stammen.
Quelle: IMAGO / STPP

Das EU-Bio-Logo

Schon seit 2010 ist es für alle in der EU hergestellten und verpackten Bio-Lebensmittel verpflichtend, das EU-Bio-Logo zu tragen, um es Verbraucher*innen möglichst einfach zu machen, ökologische Lebensmittel auf einen Blick zu erkennen. Doch was bedeutet das eigentlich? Laut der europäischen Öko-Verordnung sind solche Produkte frei von Gentechnik, verzichten auf organisch-synthetischen Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemittel und garantieren eine artgerechte Haltung. Dabei müssen mindestens 95 % aus ökologischem Landbau entstammen und sogar die Herkunft der Zutaten angegeben werden. Wenn nur ein bestimmtes Land genannt wird, sind sogar 98 Prozent der Zutaten aus dem angegebenen Mitgliedsstaat. Ausgenommen von Regelung sind Bio-Lebensmittel aus Drittländern sowie unverpackte Produkte, die das Logo freiwillig tragen können, wenn sie die Anforderungen einhalten.

Ein anderes Bio-Logo wird dir wahrscheinlich bekannter vorkommen:

Das Deutsche Bio-Siegel ist mittlerweile nur noch eine freiwillige Angabe, die der Wiedererkennung dient.
Quelle: IMAGO / blickwinkel

Das Deutsche Bio-Siegel

Mit dem Bio-Siegel wird häufig auch das sechseckige Logo verbunden, das es schon vor 2010 in Deutschland gab. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber um eine freiwillige Angabe, die gleichrangig mit dem EU-Logo ist und mittlerweile nur noch aufgrund der Bekanntheit genutzt wird, da es vor der europäischen Pflichtangabe nicht entbindet. Die Produkte dürfen auch die geschützten Bezeichnungen „bio“ und „öko“ tragen, während „kontrollierter Anbau“ keine Orientierung der Öko-Verordnung heißt! Darum solltest du einfach immer auf das EU-Logo achten, um sicher zu sein und dich nicht von irgendwelchen Formulierungen auf den Produkten irreführen zu lassen.

Ähnlich verwirrend kann manchmal folgendes Siegel sein:

Bei der geschützten geografischen Angabe muss nur einer der Produktionsschritte im Herkunftsgebiet stattfinden.
Quelle: IMAGO / Cord

Die geschützte geografische Angabe

Bei der EU-weiten Kennzeichnung müssen bei der Kennzeichnung nach Richtlinien einen der Produktionsschritte (Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung) im Herkunftsgebiet durchlaufen haben. Das bedeutet, dass die verwendeten Rohstoffe nicht zwangsläufig aus eben jener Region stammen müssen. Es geht bei dem Siegel darum, dass es eine spezifische Eigenschaft beim Produkt gibt, die kennzeichnend für die Region ist und deshalb ein besonderes Ansehen hat, das sie mit der geschützt geografischen Angabe verbindet. Häufig wird die Kennzeichnung im Übrigen mit „g.g.A.“ abgekürzt. Typisch für solch eine Kennzeichnung sind beispielsweise viele alkoholische Getränke.

Wenn das Produkt wirklich nur aus der Region stammen soll, solltest du darauf achten:

Empfohlener externer Inhalt
Instagram

Wir benötigen deine Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen Instagram-Inhalt anzuzeigen. Du kannst diesen (und damit auch alle weiteren Instagram-Inhalte auf www.unnuetzes.com) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Instagram-Inhalte immer anzeigen

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Instagram übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung

Anders als bei der g.g.A. ist die geschützte Ursprungsbezeichnung die Kennung, dass tatsächlich Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einer bestimmten Region bzw. einem geografischen Gebiet stattgefunden haben. Alle Produktionsschritte erfolgen also in einer Region und unterliegen zudem auch anerkannten und festgelegten Verfahren, für die ebendieses Gebiet so bekannt geworden ist. Deswegen ist es entscheidend, dass die Merkmale des Produkts und die geografische Herkunft im engen Zusammenhang stehen, der nach objektiven Kriterien sichtbar ist. Das Unionszeichen wird offiziell auch mit „g.U.“ abgekürzt. Sicher fallen dir sogar einige Getränke ein, deren Name sogar im direkten Zusammenhang mit der entsprechenden Region steht.

Pinterest Pin