Bei der Rechnung: Auf die Details solltest du achten
Die meisten bekommen nach einem Restaurant oder Bar-Besuch eine Rechnung. Allerdings gibt es da einige Details, die nicht ganz mit rechten Dinge zu gehen.
Welche Details dürfen auch nicht auf der Rechnung fehlen?
Habt ihr schon einmal einen Kassenzettel in der Hand gehabt, auf dem nur der Preis stand? Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland eine neue Belegausgabepflicht; dabei gibt es verpflichtende Angaben, die auf dem Bon stehen müssen:
- Vollständiger Name und die Anschrift des ausstellenden Unternehmens
- Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
- Art und Menge des verkauften Produkts oder der getätigten Leistung
- Gesamtbetrag und Steuersatz aller verkauften Produkte oder der getätigten Leistungen
- Betrag nach Zahlungsarten
- Fortlaufende Transaktionsnummer, die eindeutig der getätigten Transaktion zugeordnet werden kann
- Bei einer vorangegangenen Bestellung (z. B. in der Gastronomie) der Startzeitpunkt der ersten Bestellung
- Seriennummer des Kassensystems bzw. Sicherheitsmoduls
- Signaturzähler der Kasse bzw. Sicherheitsmoduls
- Prüfwert der Rechnung
Die Bonpflicht hat allerdings nicht nur Vorteile: Viele zeigten im Netz, was für eine Menge an Papiermüll entsteht, wenn allen Kund*innen eine Rechnung ausgestellt werden muss. Viele nehmen den Kassenzettel dann nicht mit und so können Betriebe zeigen, wie viel Müll bei ihnen liegen bleibt. Vorstellbar wäre zum Beispiel eine Ausnahme-Regelung für Rechnungen unter einem Betrag von 10 Euro, doch bisher ist da keine genaue Regelung in Sicht.
Der Ausweis der Mehrwertsteuer
Ein wesentliches Element jeder Rechnung, das man immer überprüfen sollte, ist der Ausweis der Mehrwertsteuer. Diese Angabe ist nicht nur für Unternehmen bei der Vorsteuerabrechnung wichtig, sondern gibt auch Auskunft darüber, ob die Steuer korrekt an das Finanzamt abgeführt wird. Die Mehrwertsteuer muss auf der Rechnung klar ausgewiesen sein, und der angewandte Steuersatz sollte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. In Deutschland sind dies in der Regel 19 % oder der ermäßigte Satz von 7 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Solltet ihr Unregelmäßigkeiten bezüglich des Steuersatzes bemerken, ist es ratsam, dies beim Personal anzusprechen.
Trinkgeld und Rechnung
Ein häufig übersehenes Detail auf der Rechnung ist das Trinkgeld. In Deutschland ist es üblich, das Trinkgeld bar und direkt an das Servicepersonal zu geben, statt es auf der Rechnung auszuweisen. Sollte das Trinkgeld jedoch auf der Rechnung erscheinen, ist es wichtig zu wissen, dass dieser Betrag nicht steuerpflichtig ist und daher separat ausgewiesen werden sollte. Achte darauf, dass das Trinkgeld nicht als Teil des regulären Rechnungsbetrages erscheint, um Missverständnisse bei der Steuerberechnung zu vermeiden.
Rechnungsprüfung bei Kartenzahlungen
Bei Kartenzahlungen ist besondere Vorsicht geboten. Es ist ratsam, den Beleg, den du beim Bezahlen mit Karte erhältst, genau zu überprüfen. Stelle sicher, dass der Betrag auf dem Beleg mit dem auf der Rechnung übereinstimmt. Betrüger können beispielsweise versuchen, höhere Beträge zu buchen. Überprüfe ebenfalls, ob die letzten vier Ziffern deiner Kartennummer korrekt und nur diese auf dem Beleg aufgeführt sind, um Kartenmissbrauch vorzubeugen. Bei Unstimmigkeiten solltest du sofort das Personal informieren und notfalls deine Bank kontaktieren, um die Transaktion zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzubuchen.