18 Dinge, die im Supermarkt verboten sind
Vor einiger Zeit hat die "Stiftung Warentest" die üblichen Supermarkt-Regeln und ihre daraus resultierenden Verbote veröffentlicht. Die Dinge sind verboten

#9: Dinge anfassen und wieder zurücklegen
Normalerweise kein Problem. Außer es handelt sich um unverpackte Ware, wie Brot. Wer diese einmal angefasst hat, ist verpflichtet, sie auch zu kaufen. Das gilt auch für Ware, die zuvor an der Frischetheke abepackt wurde oder Tiefkühlprodukte, die lange im Einkaufswagen lagen. Das Argument hierfür ist, dass die Produkte aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht mehr an jemand anderen verkauft werden kann.