Aktuelle Rückrufe im Supermarkt & Co.: Vor welchen Produkten wird 2026 gewarnt?
Fruchtsäfte der Marke Rüter
Insgesamt sechs verschiedene Sorten von Fruchtsaft vom Hersteller Rüter werden zurückgerufen. Der Verbraucherschutz informiert, dass der Grenzwert des Schimmelpilzgifts Paulin überschritten wurde und der Rückruf sogar amtlich angeordnet wurde. Die betroffenen Säfte sollten auf keinen Fall verzehrt werden. Dabei handelt es sich um Rüter Apfel-Birnen-Saft mit dem Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 24.10.2026, 6.11.2026, 29.9.2027, 17.10.2027, 18.10.2027, Rüter Apfel-Quitten-Saft mit den MHD 17.10.2026, 24.10.2026, 30.10.2026, 6.11.2026, 17.10.2027, 18.10.2027, Rüter Apfelsaft naturtrüb MHD 17.10.2026, 24.10.2026, 20.9.2027, 17.10.2027, 18.10.2027, 7.11.2027, 1.12.2027, Rüter Birnensaft MHD 17.10.2026, 24.10.2026, 6.11.2026, 17.10.2027, Rüter Apfelpunsch alkoholfrei und Rüter Apfelsaft klar. Bei allen Säften sind es die 0,7-Liter-Flaschen. Wenn die Säfte doch verzehrt werden, kann es durch das Schimmelpilzgift zu Übelkeit oder einer Magenschleimhautentzündung kommen und kann sogar zur Schädigung der Leber führen. Bisher ist bekannt, dass die Säfte in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verkauft wurden. Da der Rückruf amtlich verordnet wurde, ist nicht bekannt, wie die Erstattung abgewickelt wird und Betroffene sollen sich an den Hersteller wenden.