Rentner holt Kaffee aus dem Supermarkt-Müll – und wird verurteilt!

Die Anklage lautete: 'schwerer Diebstahl'

Rentner holt Kaffee aus dem Supermarkt-Müll – und wird verurteilt!
Quelle: Unsplash

In Deutschland wandern tagtäglich Tonnen von Lebensmitteln in den Müll, die eigentlich noch lange nicht weggeworfen werden müssten. Privathaushalte aber auch große Supermarktketten treiben diesen zweifelhaften Trend so weit, dass mittlerweile fast ein Drittel der Lebensmittel nicht mehr verzehrt wird, sondern sein trauriges Schicksal in der Abfalltonne fristet. Da die meisten Trends erfahrungsgemäß immer auch einen Anti-Trend mit sich bringen, gibt es aber auch immer mehr Menschen, die aus Gründen der Bewusstheit oder einfach aus purer Armut in den Abfall-Containern von Supermärkten wühlen, um gut erhaltene Lebensmittel zu retten. 

Der Haken an der Sache: Aus rechtlicher Sicht ist das überhaupt nicht erlaubt. Und genau das musste ein argloser Rentner nun am eigenen Leib erfahren. Die ganze Geschichte gibt es auf den nächsten Seiten ...

Rentner holt Kaffee aus dem Supermarkt-Müll – und wird verurteilt!
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Köln, im Februar 2017: Ein 76-jähriger Rentner entdeckt auf den Hinweis mehrerer Jugendlicher hin im Abfall-Container eines Supermarkts in Köln-Porz 35 abgelaufene, aber gut erhaltene Packungen Kaffee, die sich auf einen Gesamtwert von ungefähr 200 Euro belaufen. Der Mann nimmt die ausrangierten Waren mit – und wird prompt erwischt. 

Nun musste er sich vor Gericht verantworten – und wurde sogar verurteilt. Doch warum ist seine arglose Tat überhaupt strafbar? Und welche Konsequenzen muss er tragen?

Rentner holt Kaffee aus dem Supermarkt-Müll – und wird verurteilt!
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Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtete, war der Rentner wegen 'schweren Diebstahls' belangt worden. Da er jedoch beweisen konnte, dass er durch ein Loch im Zaun auf das Gelände des Supermarkts gelangt war und sich nicht etwa selbst Zugang verschafft hatte, wurde er letzten Endes 'nur' wegen 'einfachen Diebstahls' verurteilt. Das liegt daran, dass selbst die Waren, die sich schon im Müll befinden, nach geltendem Recht Eigentum der betreffenden Firma oder Person darstellen. Das vergleichsweise milde Urteil für den bisher nicht straffälligen Rentner beläuft sich daher auf eine Verwarnung mit 300 Euro Strafe auf Bewährung. 

Aber: Für Menschen, die darauf angewiesen sind, ihre Lebensmittel im Müll zu suchen, ist selbst dieses geringe Verwarnungsgeld schon mehr als genug ...

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