Rentner holt Kaffee aus dem Supermarkt-Müll – und wird verurteilt!
Die Anklage lautete: 'schwerer Diebstahl'
Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtete, war der Rentner wegen 'schweren Diebstahls' belangt worden. Da er jedoch beweisen konnte, dass er durch ein Loch im Zaun auf das Gelände des Supermarkts gelangt war und sich nicht etwa selbst Zugang verschafft hatte, wurde er letzten Endes 'nur' wegen 'einfachen Diebstahls' verurteilt. Das liegt daran, dass selbst die Waren, die sich schon im Müll befinden, nach geltendem Recht Eigentum der betreffenden Firma oder Person darstellen. Das vergleichsweise milde Urteil für den bisher nicht straffälligen Rentner beläuft sich daher auf eine Verwarnung mit 300 Euro Strafe auf Bewährung.
Aber: Für Menschen, die darauf angewiesen sind, ihre Lebensmittel im Müll zu suchen, ist selbst dieses geringe Verwarnungsgeld schon mehr als genug ...