Bei der Rechnung: Auf die Details solltest du achten
Die meisten bekommen nach einem Restaurant oder Bar-Besuch eine Rechnung. Allerdings gibt es da einige Details, die nicht ganz mit rechten Dinge zu gehen.
Wann muss ich die Rechnung nicht bezahlen?
Es kursieren die verschiedensten Mythen darüber, wann man in einem Restaurant oder einer Bar einfach aufstehen darf und nicht bezahlen muss. Feststeht, der Gast muss nach der Frage nach der Rechnung nicht ewig sitzen bleiben und warten, bis seine Rechnung kommt. Aber was genau muss eingehalten werden? So richtig um das Bezahlen kommt man nämlich kaum herum: Wer den Kellner*innen beispielsweise sagt, dass man in 5 Minuten los muss und die Rechnung haben möchte, muss die Rechnung im Nachhinein trotzdem bezahlen oder macht sich anderenfalls strafbar. Name und Anschrift sollte man fast immer hinterlassen, wenn man ein Lokal verlässt, ohne bezahlt zu haben – auch nach mehrfachem Nachfragen nach der Rechnung. Rechtlich ist nicht verbindlich festgelegt, wann man ohne zu bezahlen gehen darf, sondern es werden immer die Einzelfälle betrachtet. In der Vergangenheit galten 30 Minuten als Richtwert, wer also 30 Minuten trotz mehrfacher (mindestens 3 Mal) Nachfrage nach der Rechnung immer noch nicht bezahlen konnte, hat gute Chancen gehen zu dürfen, da die Servicekraft laut §§ 293 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Annahmeverzug gerät. Allerdings sollten auch dann die Personalien im Lokal hinterlegt werden, um die Rechnung im Nachgang zu begleichen.
Aber was muss denn eigentlich jetzt auf so einer Rechnung gesetzlich draufstehen?