Bei der Rechnung: Auf die Details solltest du achten
Die meisten bekommen nach einem Restaurant oder Bar-Besuch eine Rechnung. Allerdings gibt es da einige Details, die nicht ganz mit rechten Dinge zu gehen.
Jeder versucht so gut es geht Geld zu sparen. So auch Restaurants, Bars und andere Gastronomien. Sei es durch Qualitätsunterschiede der genutzten Lebensmittel oder durch die Bezahlung der Mitarbeitenden oder auch die Preise der verkauften Güter. Doch eine Sache gibt es, die sie direkt vor eurer Nase machen und ihr bemerkt die Details nicht mal. Es steht auf jeder Rechnung drauf: die Steuer. Fragt ihr gar nicht erst nach der Rechnung, kann die Bedienung eure komplette Rechnung ungebucht einfach kassieren — und mit dem Geld machen, was sie möchte. Doch der Trick funktioniert auch, wenn ihr eine Rechnung bekommt. Oder wenn ihr glaubt, eine bekommen zu haben. Denn bei so ziemlich allen Kassensystemen kann man eine sogenannte Zwischenrechnung drucken.
Was ist eine Zwischenrechnung?
Normalerweise hat das Finanzamt direkten Zugang auf die Kassen und Rechnungen von Gastronomien. Doch wenn die Buchungen nur in der Zwischenablage gespeichert und dann gedruckt werden, ist dies nur temporär und hat keinen Einfluss auf die Steuern. Somit läuft eine Zwischenrechnung also sozusagen unter dem Radar des Finanzamtes. Durch einen kleinen Vermerk auf der Quittung kann man schnell erkennen, dass es sich nicht um eine offizielle Rechnung handelt. Die Zeit hat in einer Recherche berichtet, dass diese Rechnungen häufig als „Rechnungsentwurf“, „Bar-Beleg“, „Vorabrechnung“ oder „Zwischenbeleg“ bezeichnet werden. Steht das dann auch auf der Rechnung drauf?
Daniel Stricker, Sprecher der Hamburger Finanzbehörde sagt der Zeit: „Gastronomen haben ein großes Interesse an einer Kasse, die ihre Angestellten nicht manipulieren können. Wenn es aber um die Steuer geht, sieht ihr Interesse völlig anders aus — da möchten sie gerne ein von ihnen manipulierbares System.“
Achtet also immer darauf, wenn ihr die Quittung bekommt. Wenn ihr bemerkt, dass ihr eine solche Zwischenrechnung erhalten habt, verlang sofort nach der offiziellen Rechnung vom Personal. Denn solltet ihr das nicht tun, macht ihr euch, wenn auch unwissentlich, zum Mittäter. Am besten bleibt man trotzdem höflich und respektvoll, denn das Personal wird diese Entscheidung nicht einfach so treffen, sondern vermutlich von der Chefetage dazu aufgefordert sein.
Wann muss ich die Rechnung nicht bezahlen?
Es kursieren die verschiedensten Mythen darüber, wann man in einem Restaurant oder einer Bar einfach aufstehen darf und nicht bezahlen muss. Feststeht, der Gast muss nach der Frage nach der Rechnung nicht ewig sitzen bleiben und warten, bis seine Rechnung kommt. Aber was genau muss eingehalten werden? So richtig um das Bezahlen kommt man nämlich kaum herum: Wer den Kellner*innen beispielsweise sagt, dass man in 5 Minuten los muss und die Rechnung haben möchte, muss die Rechnung im Nachhinein trotzdem bezahlen oder macht sich anderenfalls strafbar. Name und Anschrift sollte man fast immer hinterlassen, wenn man ein Lokal verlässt, ohne bezahlt zu haben – auch nach mehrfachem Nachfragen nach der Rechnung. Rechtlich ist nicht verbindlich festgelegt, wann man ohne zu bezahlen gehen darf, sondern es werden immer die Einzelfälle betrachtet. In der Vergangenheit galten 30 Minuten als Richtwert, wer also 30 Minuten trotz mehrfacher (mindestens 3 Mal) Nachfrage nach der Rechnung immer noch nicht bezahlen konnte, hat gute Chancen gehen zu dürfen, da die Servicekraft laut §§ 293 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Annahmeverzug gerät. Allerdings sollten auch dann die Personalien im Lokal hinterlegt werden, um die Rechnung im Nachgang zu begleichen.