Was darf mein Nachbar wirklich? 11 Dinge, die du wissen musst
Grillen, Lärm und Liebe machen – was die Nachbarn tun, bekommt man unfreiwillig mit. Wir verraten dir, was sie wirklich dürfen und was nicht.
#8 Renovierungen
Es scheppert, klappert und bollert – die Nachbar*innen renovieren mal wieder. Lärmintensive Tätigkeiten dürfen nur werktags von sieben bis 20 Uhr ausgeführt werden, die Nachtruhe sollte eingehalten werden. Größere Bauprojekte benötigen eine Baugenehmigung. Bei massiver Belastung durch den Lärm solltest du immer erst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Ist dieser nicht einsichtig, informierst du deinen Vermieter. Dieser muss sich dann wiederum mit dem lauten Nachbarn auseinandersetzen und du kannst währenddessen sogar die Miete kürzen. Gut zu wissen: Beauftragte Firmen dürfen sogar bis 22 Uhr arbeiten.
#9 Du wirst beobachtet
Dein Nachbar sitzt mit dem Fernglas am Fenster, während du im Garten bist. Gleichzeitig hat er auf seinem Balkon Videokameras installiert, die nicht auf seine Wohnung zeigen. Beides ist ganz klar nicht erlaubt und gilt als Eingriff in die Privatsphäre. Nachbar*innen dürfen grundsätzlich keine Kameras oder Kamera-Attrappen installieren, die fremde Grundstücke oder Gemeinschaftsflächen filmen. Eine Videoüberwachung ist erlaubt, wenn das eigene Grundstück geschützt werden soll. Wirst du unzulässig überwacht, kannst du eine Unterlassung verlangen und es der Datenschutzbehörde melden.
#10 Lautes Musizieren
Deine Nachbarin spielt Schlagzeug in einer Metal-Band und übt gerne auch einmal zu Hause – bevorzugt am Abend mit den Bandkollegen. Das Musizieren, gleich welchen Musikinstrumenten, unterliegt gesetzlichen und lokalen Ruhezeiten. Auch hier sollten deine Nachbar*innen wieder die Mittags- und Nachtruhe einhalten sowie die ganz tägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen. Grundsätzlich sollte die Lautstärke nicht die Zimmerlautstärke überschreiten. Das bedeutet, dass die Geräusche des Musikinstrumentes außerhalb der eigenen Wohnung gar nicht oder nur ganz leise zu hören sein dürfen. Beim Schlagzeug, Klavier, Trompete oder ähnlichem ist der Fall jedoch etwas anders. Dann legt der Bundesgerichtshof Richtwerte vor: An Werktagen darf man zwei bis drei Stunden Schlagzeug spielen, sowie an Sonn- und Feiertagen eine bis zwei Stunden.
#11 Lautstarke Paare
Das Bett quietscht, das Pärchen über dir stöhnt und alle Nachbarn in der Umgebung wissen, was gerade passiert. Lautstarke Geräusche beim Geschlechtsverkehr können eine Ruhestörung darstellen. Besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22 bis sechs Uhr morgens müssen sie nicht hingenommen werden. Die Zimmerlautstärke sollte nicht überschritten werden, denn die Ausübung des Sexuallebens ist keine unbeschränkte Freiheit. Das Recht auf Ausleben der Sexualität endet dort, wo es andere belästigt – in diesem Fall bei lautstarker Lust. Such das Gespräch mit deinen Nachbarn – auch wenn es schwerfällt, das Thema anzusprechen – und findet gemeinsam eine Lösung. Bei anhaltenden Störungen erstellst du ein Lärmprotokoll und wendest dich am besten an deinen Vermieter.