Gesetze und Neuerungen: Das müssen Mieter und Vermieter 2026/2027 beachten
Mehr Schutz für Mieter, klare Regeln für Vermieter: Das Mietrecht 2026 bringt diesmal wirklich weitreichende Änderungen.
#4 Die „Zweite Chance“ bei Mietrückständen
Ein finanzieller Engpass darf nicht sofort zum sozialen Abstieg führen. Bisher riskieren Mieter*innen bei Zahlungsrückständen oft direkt ihre Wohnung, was eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. Das neue Mietrecht führt daher einen Rettungsanker ein: Mieter*innen, die wegen Mietschulden eine Kündigung erhalten, bekommen eine zweite Chance.
Wenn sie die ausstehenden Beträge innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleichen, bleibt der Mietvertrag bestehen und die Wohnung kann gehalten werden. Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass dieser Joker eine Einmal-Regelung ist. Er soll in akuten Krisen helfen, ist aber keine Dauerlösung für dauerhaft unpünktliche Mietzahlungen.
#5 Weniger Bürokratie bei Modernisierungen
Während es bei den anderen Punkten um den Schutz der Mieter*innen geht, zielt diese Änderung darauf ab, Investitionen in den Wohnungsbestand für Vermieter*innen wieder attraktiver zu machen. Oft schreckt der hohe bürokratische Aufwand Vermieter*innen davor ab, Wohnungen zu sanieren oder energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Deshalb wird die Wertgrenze für das vereinfachte Modernisierungsverfahren verdoppelt: Statt wie bisher bei 10.000 Euro liegt die Grenze künftig bei 20.000 Euro.
Das bedeutet deutlich weniger Papierkram bei anstehenden Arbeiten. Für Mieter*innen hat dies den Vorteil, dass notwendige Instandsetzungen oder energetische Verbesserungen nicht mehr an einem Berg aus Anträgen und Belegen scheitern, sondern zügiger umgesetzt werden können.