Schrebergarten: Verbote, Regeln, Mietrecht und Co.
Sommer, Sonne, Kleingarten. Zu keinem anderen Zeitpunkt des Jahres suchen so viele Menschen nach einem Schrebergarten. Kennst du die Verbote?

#9 So groß darf deine Gartenlaube sein
Laut Bundeskleingartengesetz darf deine Gartenlaube mit Terrasse nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Die Terrasse selbst darf allerdings 15 Quadratmeter nicht überschreiten. Baust du Wege, bist du auf einen Meter Breite beschränkt. Ein Schuppen, ein Häuschen fürs Klo oder ein Materiallager mit Dach darfst du nicht aufbauen. Pavillons und Partyzelte sind nur dann erlaubt, wenn du sie direkt wieder abbauen kannst.
Worauf du beim Pflanzenschutz achten musst, erfährst du im letzten Punkt …