Schrebergarten: Verbote, Regeln, Mietrecht und Co.
Sommer, Sonne, Kleingarten. Zu keinem anderen Zeitpunkt des Jahres suchen so viele Menschen nach einem Schrebergarten. Kennst du die Verbote?

Ein Schrebergarten wird auch als Kleingarten bezeichnet und befindet sich in der Regel innerhalb einer Kleingartenanlage. Du bist hier nicht allein, sondern teilst dir die Anlage mit vielen anderen Pächtern. Damit das „Zusammengärtnern“ funktioniert, muss jeder gewisse Regeln einhalten. Ein bisschen ist es wie bei den Vorschriften im normalen Mieteralltag. Viele davon wirken logisch, andere wiederum eher kurios und sogar abschreckend. Was gibt es für Verbote?
Los geht’s …

#1 Anbau ist keine Kür, sondern Pflicht
Wer einen Kleingarten pachtet, ist verpflichtet, Obst und Gemüse anzubauen. Insgesamt musst du ein Drittel der Gartenfläche dafür nutzen, Pflanzen zu züchten. Blumen allein reichen nicht, gefordert wird eine Mischkultur. Selbst nur Obst ist nicht erlaubt, Gemüse muss in den Beeten verfügbar sein. Wenn du also nur einen reinen Ort zur Erholung suchst, wird das im Schrebergarten problematisch. Hier musst du dich gärtnerisch betätigen, sonst gibt es Ärger mit dem Kleingartenverein.
Ob du im Garten wohnen darfst, erfährst du im nächsten Punkt …

#2 In der Gartenlaube darfst du nicht dauerhaft wohnen
Natürlich nicht! Es wäre ja auch zu schön. Du richtest dir dein Hüttchen gemütlich ein, hast frisch angebautes Obst und Gemüse direkt vor der Tür und sparst dir die Miete für deine Wohnung. Das Bundeskleingartengesetz macht diesem Traum einen Strich durch die Rechnung. Du darfst zwar dann und wann eine Nacht in deinem Garten verbringen, dauerhaft in die Laube einziehen, sorgt aber für Ärger. Dir wird nicht nur die Pacht gekündigt, es drohen auch fiese Geldstrafen. In der Theorie könntest du beim Bebauungsamt beantragen, dass du doch in deinem Garten wohnen darfst. In der Praxis wird das aber nichts.
Wie viel du als Strafe für illegales Wohnen zahlst, verraten wir dir jetzt …

#3 Illegales Wohnen wird ziemlich teuer
Hast du dich dauerhaft häuslich niedergelassen, kommen enorme Kosten auf dich zu. Erwischt dich der Kleingartenverein oder der Vorstand, musst du nicht nur aus dem Häuschen ausziehen. Dein Pachtvertrag wird gekündigt und die Strafe kann bis zu 50.000 Euro betragen. Eine Summe, die du lieber gar nicht erst riskieren solltest. Dauerhaftes Wohnen ist übrigens sehr gut von gelegentlichen Übernachtungen abzugrenzen. Schon die Einrichtung deiner Laube verrät, ob du hier all dein Hab und Gut untergebracht hast oder nur gelegentlich ein Set Wäsche zum Wechseln dabei hast.
Und welche Pflichten gelten sonst noch? Das sagen wir dir gleich …

#4 Diese Pflichten gelten im Kleingarten
Wenn du denkst, dass du im Schreber- oder Kleingarten nur entspannen darfst, bist du auf dem Holzweg. Du bist verpflichtet, deinen Außenbereich in Ordnung zu halten. Maßnahmen sind beispielsweise Rasen mähen und Unkraut entfernen. Auch der Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen fällt in deinen Aufgabenbereich. Und wenn du dann noch Abfallprodukte auf dem Grundstück hast, musst du sie entsorgen. Nicht etwa in der Mülltonne, sondern im Spezialcontainer oder direkt auf der Deponie.
Und nach getaner Arbeit darfst du im Pool entspannen … oder?

#5 Pools sind im Schrebergarten verboten
Von wegen Abkühlung nach harter Gartenarbeit. Ein festinstallierter Pool ist im Schrebergarten absolut tabu. Auf ein Planschbecken müssen deine Kids aber trotzdem nicht verzichten. Grundregel ist, dass der Pool nicht installiert wird und jederzeit abgebaut werden kann. Wenn du dich für einen Aufblaspool entscheidest, bist du auf der sicheren Seite. Vergiss aber nicht, dass du das Wasser natürlich ordnungsgemäß entsorgst und deine Gartennachbarn nicht gestört werden sollten.
Darfst du dich nach dem Planschen eigentlich unter jedem Baum entspannen? Das beantwortet der nächste Punkt …

#6 Diese Pflanzen sind im Schrebergarten nicht erlaubt
Im Schrebergarten gibt es nicht nur die Anbaupflicht, sondern auch viele Einschränkungen und Verbote hinsichtlich der Bepflanzung. Tabu sind beispielsweise Nadelgehölze oder Zier- und Laubgehölze, die höher als vier Meter wachsen. Wirf einen Blick in die Satzung um festzustellen, ob Schattenwurf deiner Bäume und Gehölze erlaubt ist. Und falls du denkst, dass du jetzt mit dem neuen Cannabis-Legalisierungsgesetz deine grünen Lieblinge anbauen darfst, Fehlanzeige. Das ist natürlich auch verboten. Wenn du das nun aber zu streng findest sei dir bewusst, dass selbst auf dem Balkon nicht alles erlaubt ist.
Hecken sind aber okay, oder? Wann das zutrifft, erfährst du im nächsten Punkt …

#7 Lass die Hecken nicht zu hoch wachsen
Nicht nur für dich und andere Pächter ist die Kleingartenanlage eine Erholung, sondern auch für andere Menschen. Deswegen bist du verpflichtet, Hecken an den Grenzen einzelner Parzellen zu stutzen, sodass Menschen in die Gärten schauen können. Das klingt kurios, oder? Ist aber genauso gewollt. Nur die Hecke, die zur Straßenseite geht, darf etwas höher sein. Zu den Stichwegen dürfen deine Hecken maximal 120 bis 150 Zentimeter messen, je nach Kleingartenverordnung. Der Schnitt ist aber nicht dir allein überlassen, sondern wird in Gemeinschaft durchgeführt.
Ob du dir einfach ein Gewächshaus errichten darfst, verraten wir dir auch …

#8 Bauten sind nur mit Genehmigung erlaubt
Deine Laube ist schon alt und könnte eine Neuerung vertragen? Das ist nur dann erlaubt, wenn die Stadt es dir genehmigt. Das gilt auch dann, wenn du dir ein kleines Hochbeet erreichten oder auch nur Solarpaneele zur Stromerzeugung installieren möchtest. Alles was betoniert oder gemauert ist, kannst und musst du ganz vergessen. Für Umbauarbeiten der Laube, ein kleines Gewächshaus, neue Wege oder eine Terrassenüberdachung sind ein schriftlicher Antrag bei der Behörde erforderlich. Dein Vereinsvorstand im Schrebergarten händigt dir das entsprechende Formular aus.
Auch bei der Laubengröße bist du nicht frei. Wir sagen dir, wie groß sie sein darf …

#9 So groß darf deine Gartenlaube sein
Laut Bundeskleingartengesetz darf deine Gartenlaube mit Terrasse nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Die Terrasse selbst darf allerdings 15 Quadratmeter nicht überschreiten. Baust du Wege, bist du auf einen Meter Breite beschränkt. Ein Schuppen, ein Häuschen fürs Klo oder ein Materiallager mit Dach darfst du nicht aufbauen. Pavillons und Partyzelte sind nur dann erlaubt, wenn du sie direkt wieder abbauen kannst.
Worauf du beim Pflanzenschutz achten musst, erfährst du im letzten Punkt …

#10 So funktioniert der Naturschutz im Schrebergarten
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten, sofern du Chemie nutzt. Zum Schutz deiner Pflanzen dürfen daher nur natürliche Produkte zum Einsatz kommen. Fallen organische Abfälle an, musst du sie auf dem Kompost deiner Parzelle entsorgen. Grillst du, gehören Feuerschalen und Grillkohle in den Hausmüll. Es gibt nur eine Ausnahme bezüglich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und das ist dann, wenn eine Schädlingsepidemie auftritt. Die Behörden geben dann kurzfristig eine Sondererlaubnis.