Was bedeuten die Zahlen auf der Gehaltsabrechnung?
Jeden Monat bekommen wir sie: Die Gehaltsabrechnung. Doch was bedeuten die einzelnen Zahlen eigentlich? Wir klären dich auf, damit du informiert bist:
#3 Die Kirchensteuer
Jeder, der Mitglied in einer Religionsgemeinschaft ist, muss die Kirchensteuer zahlen. Zuständig ist hierfür das Finanzamt und die Höhe des Betrages liegt zwischen 8 bis 10 Prozent der Einkommenssteuer oder der Lohnsteuer – das variiert jedoch nach Bundesland. In deiner Steuerklärung am Ende des Jahres kannst du die Kirchensteuer als Sonderausgabe angeben.
Auch als Student*in sollte man hier ein Auge auf das Einkommen haben – wenn man unter der Einkommensgrenze von circa 10.000 Euro im Jahr bleibt, so muss man auch noch keine Kirchensteuer bezahlen, kommt man jedoch darüber, muss man blechen.
#4 Der Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist in Deutschland eine Ergänzungsabgabe zur Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer. Umgangssprachlich wird hier oft vom „Soli“ gesprochen. Eingeführt wurde er 1991 und war ursprünglich auch nur für ein Jahr vorgesehen, um die verschiedenen Mehrbelastungen aus weltlichen Konflikten und Unterstützungen der betroffenen Länder zu stemmen. Außerdem sollte er ab 1995 der Finanzierung der deutschen Einheit dienen – und das gilt bis zum heutigen Tage. Ganze 5,5 Prozent vom Brutto werden hier fällig. Der Zuschlag gilt als eine direkte Steuer und steht daher dem Bund zu.
#5 Die Krankenversicherung
Nach den oben genannten steuerrechtlichen Abgaben, kommen die Sozialabgaben. In den meisten Fällen sind Arbeitnehmer*innen gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Davon trägt die Hälfte die Arbeitgeber*in. Zu den 7,3 Prozent, die man als Arbeitgeber*in abgeben muss, kommt je nach Krankenkasse ein Zusatzbeitrag hinzu. Dieser kann bis zu 1,6 Prozent betragen. Unter dem Kürzel KK % wird angegeben, welcher Beitragssatz der Krankenversicherung gezahlt wird, inklusive dem von der individuellen Krankenkasse abhängigen Zusatzbeitrag. Gut zu wissen ist vielleicht noch, dass die Krankenversicherung von deinem Bruttomonatsverdienst abgezogen wird.
#6 Die Rentenversicherung
Wir alle werden irgendwann zu alt sein und werden in Rente gehen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu beginnen in eine Rentenversicherung einzuzahlen. Um im Alter einen Anspruch auf Rente zu haben, müssen Arbeitnehmer*innen in die Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz liegt hier bei 18,6 Prozent. Da der Arbeitgeber*in wieder die Hälfte davon selbst trägt, bleiben 9,3 Prozent als Abzug.
Das Renteneintrittsalter ist übrigens auch bei jeder Person verschieden – dafür gibt es bestimmte Tabellen, die man online einsehen kann.
#7 Die Arbeitslosenversicherung
Um für den Falle einer Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein, werden 1,5 Prozent fällig. Der Gesamtbeitragssatz beträgt 3 Prozent, wird aber wieder mit dem Arbeitgeber*in geteilt.