Vorsicht vor Betrügern bei Post- und Paketsendungen
In den sozialen Netzwerken wird von einer neuen Betrugsmasche berichtet
Wer künftig beim Paketdienst seiner Wahl per Nachnahme zahlen will, sollte auf der Hut sein. Die Zahlungsoption, bei welcher der Kunde seine Rechnung direkt beim Paketzusteller an der Haustür begleicht, hat gegenüber der Zahlung per Vorkasse nicht nur den Vorteil, dass die ein bis zwei üblichen Bearbeitungstage bis zum Zahlungseingang entfallen und die Ware somit schneller am Ziel ist, sie gilt darüber hinaus auch als relativ sicher. Hintergrund ist, dass der Kunde nur dann zahlt, wenn er sein Päckchen auch wirklich erhalten hat – und das ist bei einer persönlichen Übergabe und Zahlung für beide Seiten, Kunde und Händler, gut nachweisbar.
Doch vor eben dieser als sicher angepriesenen Zahlungsweise warnen Verbraucherschützer nun ausdrücklich. Grund ist eine neue Masche, die vor allem in den letzten Monaten auf den sozialen Netzwerken für Aufsehen sorgte:
Wie eine Facebook-Userin vor wenigen Wochen in dem sozialen Netzwerk berichtete, habe bei ihr zuhause ein angeblicher Postbote geklingelt, der ihr eine wichtig aussehende Sendung per Einschreiben überreichen wollte, die an ihren Mann adressiert war. Er verlangte 99,90 Euro, da angeblich per Nachnahme bestellt worden sei. Die Frau konnte sich nach eigenen Aussagen jedoch nicht an eine solche Bestellung erinnern und rief ihren Mann an, der auch nichts von der Bestellung wusste. Schnell wurde dem Paar klar: Hier sind Betrüger am Werk. In einem Post warnte sie nun vor der Aachener Firma 'Platinum Card', die die Sendung aufgegeben hatte.
Nach einiger Recherche-Arbeit der Frau zeigte sich:
Auch zahlreiche weitere Menschen berichten eine solche Sendung der genannten Firma erhalten zu haben. Einige, die die Masche nicht sofort durchschauten, sind nun um fast 100 Euro ärmer. In ihren vermeintlich wichtigen Briefen befanden sich Steine, Altpapier oder Plastik-Teile.
Das Heikle an der Sache: Bei Zahlung per Nachnahme ist es schwierig, den Rechnungsbetrag erstattet zu bekommen – das Paket hat sein Ziel schließlich erreicht und wurde vom Kunden auch angenommen, wonach rechtlich gesehen die Forderung des Absenders als akzeptiert gilt. Da viele Kunden immer mehr Waren im Internet bestellen, verlieren sie zum Teil den Überblick über ihre Bestellungen und fallen auf die dreiste Masche herein – ganz einfach weil sie nicht mehr wissen, was sie denn nun bestellt haben und was nicht.
Und die Betrüger gehen sogar noch weiter: Einige kontaktieren ihre potentiellen Opfer per Telefon und geben vor, die Besitzer eines benachbarten oder im selben Haus gelegenen Geschäfts zu sein. Angeblich seien sie verreist und bitten den Angerufenen daher, die Sendung anzunehmen und die Rechnung vorerst für sie zu begleichen. Auch gefakte Mahnungen und Drohungen von angeblichen Inkassobüros sind keine Seltenheit.
Doch wie schützen Verbraucher sich vor den dreisten Betrügern?
Wenn du eine Sendung per Nachnahme bekommst, solltest du die angefügte Rechnung nur begleichen, wenn du dir absolut sicher bist, den Inhalt des Pakets zu kennen und auch bestellt zu haben. Nutze diese Zahlungsweise außerdem nur, wenn du dir absolut sicher bist, es mit einem seriösen Händler zu tun zu haben – eine vorherige Recherche im Internet hilft!