OJ vermutet, dass ihr Mitbewohner ihre benutzten Tampons aus dem Bad klaut
So lange, bis sie den wahren Täter ertappt
Wie sich herausstellt, ist der Mitbewohner wohl gar nicht der Tampon-Klauer, sondern die zweite Mitbewohnerin der OJ – zumindest wenn man dem Nicht-Tampon-Fetischisten glauben will, der behauptet, die Mitbewohnerin hätte mal ihr lukratives Geschäft mit benutzten Hygiene-Artikeln erwähnt. Mjam.
Die OJ fasst daraufhin einen ambitionierten Beschluss: Sie will der Tampon-Diebin eine Falle stellen.
Der Schlachtplan: Die Jodlerin will einen O.B. im Müll platzieren und die Mitbewohnerin dann abpassen, sobald sie aus dem Badezimmer kommt. Simpel, aber effektiv – genau so muss das aussehen!
Und weil der Plan so einfach ist, geht er auch auf:
Nachdem die Beweislage eindeutig ist und sie auf frischer Tat ertappt wurde, rückt die Mitbewohnerin der OJ endlich mit der Sprache raus: Sie verkauft seit etwa zwei Jahren ihre eigenen, aber eben auch die Tampons der OJ für 150 Euro pro Stück im Netz an ihre "Stammkunden". Rund 40.000 Euro soll sie damit steuerfrei schon verdient haben.
Und wie reagiert die OJ?
Wie es mit der WG weitergeht, steht in den Sternen. Doch bei einem ist die OJ sich sicher: Sie will eine nachträgliche Gewinnauszahlung!
Was meint ihr, ist das berechtigt oder genauso verwerflich wie das dubiose zweite Standbein ihrer Mitbewohnerin?