Jahrelang erbeutet Beamtin über 200.000 Euro - bis sie wegen 50 Cent auffliegt

Nun steht die 62-Jährige vor Gericht

Eine Beamtin ließ eine wirklich hohe Geldsumme verschwinden.
Quelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Mal eben ein paar Einnahmen nicht verbuchen und in die eigene Tasche wandern lassen? Klingt wahrscheinlich nach deinem damaligen Chef, als du mit 16 noch in der Eisdiele gejobbt hast. Doch mit dieser Masche soll eine Beamtin aus Gotha/Erfurt sich unglaubliche 209.184 Euro erbeutet haben. 209.183,50 Euro heimste sie dabei ganz unauffällig ein – doch wegen weiteren 50 Cent wurde sie nun entlarvt.

Die Details des kuriosen Falls gibt es auf der nächsten Seite ...

Jahrelang erbeutet Beamtin über 200.000 Euro - bis sie wegen 50 Cent auffliegt
Quelle: Unsplash

Die 62-jährige Amtsträgerin Regina H., die als Chefin der Justizzahlstelle am Amtsgericht Gotha eingesetzt war, veruntreute über einen Zeitraum von fünf Jahren Einnahmen in Höhe von 209.184 Euro, indem sie sie auf ihr Konto einzahlte, statt sie in der Zahlstelle zu verbuchen. Wie die Thüringer Allgemeine berichtete, ließ sie dabei pro Tag Beträge zwischen 10 und 5000 Euro in die eigene Tasche wandern.

Die veruntreuten Beträge fielen erst bei einer Revision durch das Landgericht Erfurt Anfang 2017 auf, bei der es in der Kasse einen Überschuss von 50 Cent gab. Doch der gab den Ausschlag. „[...] Das, was wir gefunden haben, hat uns veranlasst, noch tiefer zu prüfen“, so eine zuständige Rechtspflegerin. Nun muss die Angeklagte sich in 391 angeklagten Fällen vor dem Landgericht Erfurt verantworten.

Doch welche Strafe erwartet die Beamtin?

Jahrelang erbeutet Beamtin über 200.000 Euro - bis sie wegen 50 Cent auffliegt
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„So etwas habe ich auch noch nicht erlebt“, ließ der Oberstaatsanwalt Rainer Kästner-Hengst bei der Verlesung der Anklage verlauten. Während die Verteidiger der Angeklagten in der vergangenen Woche noch auf eine Bewährungsstrafe hofften, wird heute über das tatsächliche Strafmaß entschieden. Und das, da scheint sich die Staatsanwaltschaft sicher, kann deutlich höher ausfallen, denn angesichts der Vielzahl der Fälle und der Art der Tatausführung sollte Regina H. sich auf ein nicht allzu mildes Urteil einstellen. 

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