Zu viel bezahlt? GEZ-Gebühren zurückbekommen
Ihr könnt bis zu 630 Euro wiederkriegen, wenn ihr für die GEZ zu viel bezahlt habt. Wie bekommst du die Gebühren zurück:
Geld zurück
In Deutschland gibt es bestimmte Personengruppen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind. Zu diesen Gruppen gehören in der Regel:
1. Empfänger von Sozialleistungen: Personen, die bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen erhalten, können unter Umständen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein.
2. Empfänger von BAföG: Studierende, die BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erhalten, können in der Regel eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
3. Schwerbehinderte: Personen mit einem bestimmten Grad der Behinderung (ab 80%) können unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung beantragen.
Wer ebenfalls Anspruch auf eine Befreiung hat, erfährst du auf der nächsten Seite ...