Zu viel bezahlt? GEZ-Gebühren zurückbekommen
Ihr könnt bis zu 630 Euro wiederkriegen, wenn ihr für die GEZ zu viel bezahlt habt. Wie bekommst du die Gebühren zurück:
Wir alle kennen ihn, den Brief von den Rundfunkanstalten ARD und ZDF: Die Rundfunkgebühren, die bei den meisten noch unter dem alten Namen GEZ bekannt sind, sind wahrscheinlich vielen ein Dorn im Auge. Für Wohngemeinschaften oder Familien sind die 18,36 Euro pro Haushalt ja noch zu verkraften. Aber Student*innen, die alleine wohnen oder mit Mühe und Not über die Runden kommen, können 18,36 Euro bereits wehtun. Vielleicht habt ihr aber sogar zu viel Rundfunkgebühren bezahlt und könntet Geld zurückbekommen?
#1 Warum zahlen wir Rundfunkgebühren?
Die Rundfunkgebühren sind eine Gebühr, die in Deutschland von jedem Haushalt, Unternehmen und Institution erhoben wird, der in der Lage ist, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen. Sie werden verwendet, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF, Deutschlandradio und andere regionale Anstalten zu finanzieren. Es gibt mehrere Gründe, warum viele Menschen die Rundfunkgebühren kritisieren oder ablehnen: Ein Hauptkritikpunkt ist, dass die Gebühren obligatorisch sind. Man muss zahlen, unabhängig davon, ob man die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender nutzt oder nicht. Einige Menschen sind der Ansicht, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht immer Programme von hoher Qualität bieten. Sie argumentieren, dass die Gebühren nicht gerechtfertigt seien, wenn sie nicht in hochwertige Inhalte investiert würden.
#2 Wer kann nach Zahlung des Rundfunkbeitrags Geld zurückbekommen?
In Deutschland gibt es bestimmte Personengruppen, die unter gewissen Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind. Zu diesen Gruppen gehören in der Regel:
- Empfänger*innen von Sozialleistungen: Personen, die bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen erhalten, können unter Umständen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein.
- Empfänger*innen von BAföG: Studierende, die BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erhalten, können in der Regel eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
- Schwerbehinderte: Personen mit einem bestimmten Grad der Behinderung (ab 80%) können unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung beantragen.
#3 Welche weiteren Personengruppen sind vom Rundfunkbeitrag befreibar?
Es gibt auch noch weitere Menschengruppen, die in Deutschland den Rundfunkbeitrag ebenfalls nicht zahlen müssen. Das sind
- Blinde, taubblinde Menschen und gehörlose Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein.
- Personen, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) erhalten, können unter Umständen befreit werden.
- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein.
Es ist außerdem möglich, dass es spezielle Regelungen für besondere Härtefälle gibt. Bei Unsicherheiten oder individuellen Fragen ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden.