Gesetze, Preiserhöhungen, Neuerungen und Co.: Die Dinge ändern sich 2026 für Verbraucher
Das Jahr 2026 bringt neue Gesetze, Preisänderungen und Regelungen, die unseren Alltag spürbar beeinflussen. Wir zeigen dir, was sich ändert.
Mindestlohn steigt an
Es gibt aber auch gute Nachrichten: Ab dem 1. Januar 2026 steigt nämlich auch der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das gilt für alle, egal ob Hauptjob oder Minijob. Minijobber*innen profitieren von der Änderung, denn die Verdienstgrenze wird dadurch auf 603 Euro im Monat angehoben. Im Jahr dürfen sie dann bis zu 7.236 Euro verdienen, ohne die Minijob-Regeln zu verlieren.
Einführung der Aktivrente
Zum Jahreswechsel 2025/2026 führt die Bundesregierung die sogenannte Aktivrente ein: Ein steuerlicher Bonus für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen. Ab dann können Beschäftigte im Ruhestand bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, zusätzlich zu ihrer regulären Rente. Die Regelung gilt jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung müssen weiterhin gezahlt werden. Ziel der Aktivrente ist es, ältere Erwerbstätige im Arbeitsmarkt zu halten, den Fachkräftemangel abzufedern und Erfahrung im Wirtschaftsleben zu erhalten. Kritiker*innen bemängeln, dass bestimmte Gruppen wie Selbstständige, Minijobber*innen und Beamt*innen ausgeschlossen sind und die Maßnahme vor allem Menschen mit höherem Einkommen entlastet.
Pendlerpauschale steigt
Zum Jahreswechsel 2025/2026 wird die sogenannte Pendlerpauschale in Deutschland deutlich angehoben. Bisher konnten Arbeitnehmer*innen für die ersten 20 Kilometer ihres Arbeitswegs nur 30 Cent pro Kilometer geltend machen und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt diese Staffelung: Für jeden Kilometer, also ab dem ersten, gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer in der Steuererklärung. Das bedeutet: Wer täglich zur Arbeit pendelt, kann mehr Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen und damit seine Steuerlast senken. Beispielrechnungen des Finanzministeriums zeigen, dass bei einem 10‑Kilometer‑Arbeitsweg und einer Fünf‑Tage‑Woche jährlich rund 176 Euro zusätzlich angesetzt werden können. Bei 20 Kilometern sind es sogar rund 352 Euro mehr als zuvor.
Umsatzsteuer in der Gastronomie wird 2026 gesenkt
Zum 1. Januar 2026 tritt eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie in Kraft. Bisher mussten Restaurants, Cafés, Bistros und ähnliche Betriebe auf Speisen im Lokal den regulären Steuersatz von 19 % berechnen. Ab 2026 gilt für alle Speisen ein ermäßigter Satz von 7 %. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Steueränderungsgesetzes verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt. Getränke bleiben weiterhin beim Standardsteuersatz von 19 %. Die Reform zielt darauf ab, die Gastronomiebranche nachhaltig zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und langfristige Planungssicherheit zu schaffen. Ob die Senkung zu niedrigeren Preisen für Besucher*innen führt, hängt von den Betrieben ab: Verpflichtend ist die Weitergabe an die Verbraucher*innen nicht, viele Gastronom*innen sehen den Vorteil eher in der Kostenentlastung ihres Betriebs.