Gesetze, Preiserhöhungen, Neuerungen und Co.: Die Dinge ändern sich 2026 für Verbraucher
Seit 12. August 2026: Neue EU-Verpackungsregeln
Seit dem 12. August 2026 greifen in der EU die ersten verbindlichen Vorgaben der neuen Verpackungsverordnung PPWR. Für Verbraucher*innen wird das vor allem bei Verpackungen rund ums Essen sichtbar: Pizzakartons, Brötchentüten, Nudelboxen und Fleischverpackungen müssen deutlich strengere PFAS-Grenzwerte einhalten. Diese Chemikalien machen Verpackungen fett- und wasserabweisend, bauen sich aber kaum ab.
Die neuen EU-Verpackungsregeln verpflichtet zudem auch Supermärkte zu einheitlichen Symbolen für eine einfachere Mülltrennung, schreiben recyclingfähige Designs ohne Schadstoffe wie PFAS vor und verbieten unnötigen Leerraum bei Mogelpackungen. Dadurch soll das Recycling verbessert, Rohstoffe geschont und Material sowie Transportemissionen effektiv eingespart werden.
Auch Teebeutel, Kaffeekapseln und Kaffeepads gelten seit dem 12. August 2026 EU-weit als Verpackung. Klassische Pads und Teebeutel aus Zellstoff dürfen weiter in die Biotonne, Varianten mit Kunststoffanteilen gehören in den Restmüll. Ab dem 12. Februar 2028 müssen auch sie industriell kompostierbar sein.
Für Unternehmen wird die Umstellung anspruchsvoll. DIHK-Referatsleiter Christoph Petri kritisiert in einer Erklärung: „Das ist von der Komplexität her einfach zu sperrig“. Er fordert eine Pause, „weil es einerseits rechtlich noch Grauzonen gibt, aber auch weil es für viele Unternehmen völliges Neuland ist.“
Weitere Schritte sollen aber folgen: Ab 12. Februar 2027 müssen geeignete eigene To-go-Behälter akzeptiert werden. Ab 2030 verschwinden unter anderem Mini-Shampoo im Hotel, Ketchup-Tütchen und Plastiknetze für kleine Obst- und Gemüsemengen.