Geburtstagsparty ruiniert – weil der Nachbar keinen Bock auf Party hat
Ein Nachbar warnt die Hausgemeinschaft vor, dass er seinen Geburtstag feiern möchte. Doch die Party war vorbei, bevor sie angefangen hat.
So kam für das Geburtstagskind wenig später die böse Überraschung, denn ein Nachbar war so gar nicht begeistert von einer nächtlichen Party. Trotz der netten Worte des Feiernden rief er sogar kurzerhand das Ordnungsamt an und hing einen neuen Zettel in den Hausflur.
"Hallo XX,
nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt entbindet auch eine Vorankündigung/Einladung nicht von der Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Gerne Rückversicherung bei Herrn XY. Wir haben schon mehrmals, aus den dir erläuterten Gründen, um Rücksichtnahme gebeten. Wir brauchen einfach am Wochenende alle unsere Ruhe.
Danke für dein/euer Verständnis
Gruß X"
Bleibt nur zu hoffen, dass besagte Nachbarn nicht mal selbst eine Party schmeißen wollen – Geburtstag hat irgendwann schließlich jeder Mal. Und dann sieht es mit dem 'Verständnis' auf der anderen Seite sicherlich auch nicht mehr so rosig aus ...