Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Mieter und Vermieter streiten sich gerne mal über Pflichten und Regeln. Doch wir klären auf: Für was ist wer verantwortlich?

#12 Dürfen Mieter*innen einfach so ihre Schlüssel nachmachen?
Als Mieter*in darfst du prinzipiell Ersatzschlüssel anfertigen lassen, musst dabei aber einige Regeln beachten. Vermieter*innen müssen dir „genügend“ Schlüssel zur Verfügung stellen – in der Regel zwei Wohnungs- und Haustürschlüssel sowie einen Briefkastenschlüssel, plus einen weiteren pro zusätzliche Person. Auch für Keller- oder Dachbodenräume, die zur Wohnung gehören, müssen Schlüssel bereitgestellt werden. Falls du zusätzliche Schlüssel für Reinigungskräfte oder einen Pflegedienst brauchst, hast du ein Anrecht darauf, musst die Kosten aber selbst tragen. Du kannst Schlüssel nachmachen lassen, musst den oder die Vermieter*in aber informieren und alle Kopien beim Auszug zurückgeben. Auch das Türschloss darfst du austauschen, musst es aber beim Auszug wieder im Originalzustand hinterlassen. Sicherheitsschlüssel kannst du allerdings nur mit einer Sicherungskarte nachmachen lassen. Falls die Vermietung diese nicht herausgibt, muss er dir zumindest einen Ersatzschlüssel bereitstellen.