Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Mieter und Vermieter streiten sich gerne mal über Pflichten und Regeln. Doch wir klären auf: Für was ist wer verantwortlich?
Mieter*innen und Vermieter*innen sind sich gerne mal uneinig darüber, welche Regeln und Pflichten im bewohnten Haus und auf dem Grundstück herrschen. Gerade, wenn nichts weiteres im Mietvertrag geregelt ist, werden Aufgaben gerne mal hin- und hergeschoben werden. Wer ist für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich? Wer muss bei Wind und Wetter den Hof sauber halten? Und wer muss dafür sorgen, dass der Feuerschutz in einer Wohnung ausreichend ist? Wir räumen auf mit Vermutungen und Spekulationen und erklären wer rein rechtlich ohne weiteren Vertrag verpflichtet werden kann.
#1 Wer haftet, wenn jemand auf der Straße im Herbstlaub ausrutscht?
Stell dir vor, du spazierst im Herbst du einen Laubhaufen, rutschst aus und verletzt dich. Wer haftet jetzt? Sofern nicht anders im Vertrag geregelt, lautet die Regel: Der, dem der abwerfende Baum gehört. Auch wenn der angrenzende Gehweg nicht zum Grundstück gehört, haben die Besitzer*innen sogenannte Verkehrssicherungspflicht einzuhalten. Das bedeutet, dass Grundstückseigentümer*innen den anliegenden Fußweg sicher halten müssen, sodass Unfälle auf Laub oder Schnee verhindert werden. Wenn sich jemand aufgrund von nicht weggekehrten Blättern verletzt, müssen die Besitzer*innen haften.
Doch sei achtsam: Viele Vermieter*innen treten diese Pflicht an ihre Mieter*innen im Mietvertrag ab. Sollte das bei dir Fall sein, kannst du nun einen Blick in die Regeln deiner Kommune werfen. Hier wird geregelt, wann die Bürgersteige gekehrt sein müssen. Üblicherweise müssen Gehwege an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr geräumt sein.
#2 Wer haftet, wenn jemand auf der Straße im Schnee ausrutscht?
Die Schneeräum- und Streupflicht gilt, ähnlich wie beim Herbstlauf, werktags von 7 bis 20 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Als Hauseigentümer*in bist du dafür verantwortlich, dein Privatgrundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege regelmäßig von Schnee und Eis zu befreien. Überträgst du die Räum- und Streupflicht an eine Fachfirma und sie kommt dieser nicht nach, musst du selbst aktiv werden – streuen oder zumindest vor Glatteis warnen. Falls sich jemand verletzt, weil dein Grundstück oder die Gehwege unsicher sind, haftest du. Deine private Haftpflichtversicherung greift nur, wenn es deine selbstbewohnte Immobilie betrifft.
Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro – und die übernimmt keine Versicherung! Vermieter*innen können diese Pflicht ebenfalls an ihre Mieter*innen im Vertrag abtreten.
#3 Brandschutz: Müssen Vermieter*innen für Feuerlöscher sorgen?
Grundsätzlich besteht für Vermieter*innen keine gesetzliche Pflicht, einen Feuerlöscher bereitzustellen oder zu warten, es sei denn, es steht ausdrücklich im Mietvertrag oder es handelt sich um eine öffentlich zugängliche Einrichtung. Dennoch wird empfohlen, dass Mieter*innen selbst einen Feuerlöscher bereitstellen. Einige Versicherungen setzen die Existenz eines Feuerlöschers voraus, um im Ernstfall den Schaden zu übernehmen. Mieter*innen sollten sich bewusst sein, dass Rauchmelder in den meisten Bundesländern verpflichtend sind und regelmäßig von Vermietern überprüft werden müssen. Diese Maßnahme dient deinem eigenen Schutz.