Ende des Homeoffice? Deine Rechte und Pflichten bei der Rückkehr ins Büro
Viele Firmen fordern Präsenzpflicht. Doch was sind die Gründe und welche Rechte hast du beim Homeoffice-Ende? Alle Infos zur Rückkehr ins Büro gibt es hier.
Büro-Comeback per Ansage? Was im Kleingedruckten wirklich zählt
Ob dein Chef dich einfach so zurück ins Büro beordern kann, entscheidet meist der Blick in deinen Vertrag. Wenn dort schwarz auf weiß steht, dass Homeoffice dein fester Arbeitsplatz ist, hast du das goldene Ticket, da kommt der Arbeitgeber so leicht nicht ran. Ist dem nicht so, wird es beim Kleingedruckten spannend: Steht dort etwas von einem „Weisungsrecht“ darf die Firma laut bpb dich zwar theoretisch zurückholen, braucht dafür aber einen verdammt guten, sachlichen Grund. Ein einfaches „Ich hab euch lieber alle hier“ reicht da oft nicht aus.
Laut § 315 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss er nämlich „billiges Ermessen“ walten lassen. Das ist Beamtendeutsch für: Der Arbeitgeber muss fair bleiben. Er ist dazu verpflichtet, seine Firmeninteressen gegen deine persönlichen Belange, wie zum Beispiel die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen, abzuwägen.
„Wir haben das doch immer so gemacht“ – Wie kann man das „Gewohnheitsrecht“ für sich nutzen?
Viele setzen auf die Karte „Gewohnheit“, wenn es keine festen vertraglichen Regelungen zum Homeoffice gibt. Doch hier ist die rechtliche Lage ziemlich nüchtern: Das deutsche Recht kennt nämlich keinen automatischen Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Ein „Gewohnheitsrecht“ kommt laut Expert*innen allenfalls nur dann ins Spiel, wenn der Chef die Arbeit von zu Hause über einen sehr langen Zeitraum immer wieder vorbehaltlos erlaubt hat.
„Beschäftigte können dadurch den Eindruck gewinnen, dass sie in solchen Fällen Anspruch auf ein ‚Weiter so‘ haben“, sagt die Arbeitsrechtlerin Regine Klingberg gegenüber dem aktiv Magazin. In der Rechtsprechung ist dann von einem sogenannten berechtigten Vertrauen die Rede.
Die Hürden dafür liegen jedoch extrem hoch. Es reicht nicht, dass du einfach nur lange zu Hause warst. Es müssen besondere Umstände vorliegen, die klipp und klar darauf schließen lassen, dass Arbeitgeber*innen diese Praxis auch künftig unverändert beibehalten wollen. Laut Klingberg dürfte das nur sehr selten der Fall sein: „Im Streitfall muss das Gericht klären, ob eine betriebliche Übung ausnahmsweise vorliegt.“
Wenn du monatelang ohne Probleme von zu Hause gearbeitet hast, hast du oft bessere Karten, dich auf dein „Gewohnheitsrecht“ zu berufen.
Dein stärkster Verbündeter: Was der Betriebsrat für dich tun kann
Den Betriebsrat solltest du nicht vergessen, denn er kann dir beim Thema Homeoffice zur Seite stehen. Er hat nämlich ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet: Der Chef darf nicht alles alleine entscheiden, wenn es darum geht, wo und wann die Mitarbeiter*innen arbeiten.
Will dein/e Chef*in die Regeln für das Homeoffice ändern, muss er/sie vorher mit dem Betriebsrat sprechen. Die Änderungen können nicht einfach über die Köpfe der Mitarbeiter*innen hinweg entschieden werden. Oft gibt es in Firmen auch eine sogenannte Betriebsvereinbarung. Das ist wie ein Vertrag für alle Mitarbeiter*innen. Wenn dort drinsteht, wie das Homeoffice abläuft, muss sich der Chef auch daran halten. Er kann das nicht einfach mit einer kurzen Ansage rückgängig machen. Wenn du also Angst um deinen Homeoffice-Platz hast, sollte der Betriebsrat deine erste Anlaufstelle sein.
Wenn gar nichts mehr hilft – deine letzten Optionen
Manchmal zieht der Chef alle Register und lässt sich weder durch Gespräche noch durch den Betriebsrat umstimmen. Was dann? Zunächst lohnt sich eine Beratung beim DGB (Deutschen Gewerkschaftsbund) oder bei einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht – oft schon in einer kostenlosen Erstberatung. Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, hat diesen Service sogar inklusive. In besonders krassen Fällen kann sogar eine Klage vor dem Arbeitsgericht sinnvoll sein – etwa wenn der Arbeitgeber klar gegen eine vertragliche Homeoffice-Regelung verstößt. Und wer merkt, dass die neue Büropflicht schlicht unvereinbar mit dem eigenen Leben ist, sollte auch eine gezielte Jobsuche nicht ausschließen. Manchmal ist der beste Zug der nächste.