Ende des Homeoffice? Deine Rechte und Pflichten bei der Rückkehr ins Büro
Viele Firmen fordern Präsenzpflicht. Doch was sind die Gründe und welche Rechte hast du beim Homeoffice-Ende? Alle Infos zur Rückkehr ins Büro gibt es hier.
„Wir haben das doch immer so gemacht“ – Wie kann man das „Gewohnheitsrecht“ für sich nutzen?
Viele setzen auf die Karte „Gewohnheit“, wenn es keine festen vertraglichen Regelungen zum Homeoffice gibt. Doch hier ist die rechtliche Lage ziemlich nüchtern: Das deutsche Recht kennt nämlich keinen automatischen Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Ein „Gewohnheitsrecht“ kommt laut Expert*innen allenfalls nur dann ins Spiel, wenn der Chef die Arbeit von zu Hause über einen sehr langen Zeitraum immer wieder vorbehaltlos erlaubt hat.
„Beschäftigte können dadurch den Eindruck gewinnen, dass sie in solchen Fällen Anspruch auf ein ‚Weiter so‘ haben“, sagt die Arbeitsrechtlerin Regine Klingberg gegenüber dem aktiv Magazin. In der Rechtsprechung ist dann von einem sogenannten berechtigten Vertrauen die Rede.
Die Hürden dafür liegen jedoch extrem hoch. Es reicht nicht, dass du einfach nur lange zu Hause warst. Es müssen besondere Umstände vorliegen, die klipp und klar darauf schließen lassen, dass Arbeitgeber*innen diese Praxis auch künftig unverändert beibehalten wollen. Laut Klingberg dürfte das nur sehr selten der Fall sein: „Im Streitfall muss das Gericht klären, ob eine betriebliche Übung ausnahmsweise vorliegt.“
Wenn du monatelang ohne Probleme von zu Hause gearbeitet hast, hast du oft bessere Karten, dich auf dein „Gewohnheitsrecht“ zu berufen.
Was, wenn das nicht funktioniert?