Wegen einer pinken Parkscheibe ein Knöllchen: Ist sie verboten?
Die pinke Parkscheibe ist ein cooles Geschenk und ganz ehrlich, sie sieht ja auch mega aus! Doch eine Frau bekam dafür ein Knöllchen. Ist sie verboten?

Mit dem Knöllchen ging ein Bußgeld von fünf Euro einher, das die Frau nun zahlen muss, wie auch die Augsburger Allgemeine berichtete. In einem mittlerweile gelöschtem Facebook-Post machte sie ihrem Ärger Luft und schrieb: „Mir fehlen die Worte. Die dürfen gelb benutzen aber ich kein pink? Lächerlich“
Doch tatsächlich handelte es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit: Laut der Straßenverkehrsordnung müssen Parkscheiben 11 mal 15 Zentimeter groß und blau-weiß sein. Dementsprechend notierte der Beamte: „Parkscheibe ist ungültig“ – aber ganz ehrlich? Nur wegen einer falschen Farbe? Das kann doch nicht wahr sein.
Einmal sollte sogar der Bundestag darüber diskutieren, wie ihr auf der nächsten Seite lesen könnt.