Wegen einer pinken Parkscheibe ein Knöllchen: Ist sie verboten?
Die pinke Parkscheibe ist ein cooles Geschenk und ganz ehrlich, sie sieht ja auch mega aus! Doch eine Frau bekam dafür ein Knöllchen. Ist sie verboten?
Eigentlich ist es Routine für die meisten Autofahrer: Wenn man sich auf einen Parkplatz mit zeitlich begrenzter Parkdauer stellt, legt man seine Parkscheibe in die Scheibe. Genau das hat auch eine Nordrhein-Westfälin gemacht, als sie kurz in Sankt Augustin ihren Wagen abstellen wollte. Doch als sie zurück zu ihrem Auto kam, hatte sie trotzdem ein sattes Knöllchen unter dem Scheibenwischer. Der Grund: Die Parkscheibe war pink. Doch ist das denn überhaupt erlaubt bzw. ist eine pinke Parkscheibe in Deutschland wirklich verboten? Was macht es für einen Unterschied, welche Farbe die Parkscheibe hat?
Mit dem Knöllchen ging ein Bußgeld von fünf Euro einher, das die Frau nun zahlen muss, wie auch die Augsburger Allgemeine berichtete. In einem mittlerweile gelöschtem Facebook-Post machte sie ihrem Ärger Luft und schrieb: „Mir fehlen die Worte. Die dürfen gelb benutzen aber ich kein pink? Lächerlich“
Doch tatsächlich handelte es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit: Laut der Straßenverkehrsordnung müssen Parkscheiben 11 mal 15 Zentimeter groß und blau-weiß sein. Dementsprechend notierte der Beamte: „Parkscheibe ist ungültig“ – aber ganz ehrlich? Nur wegen einer falschen Farbe? Das kann doch nicht wahr sein.
Auf der Parkscheibe selbst stand auch der Hinweis, dass es sich um einen Scherzartikel handle, der nicht zugelassen sei. Im Jahr 2012 haben Bürger eine Petition gestartet, durch die das Thema der freien Farbwahl der Parkscheibe sogar im Bundestag diskutiert werden sollte. Ihr Argument: Die Farbe habe nichts mit der Funktion der Parkscheibe zu tun. Allerdings scheiterte die Petition bereits vorher an zu wenigen Unterschriften …
Doch auch wenn die Farbe der Parkscheibe offensichtlich kein Einflussfaktor auf ihre Funktion hat: Die Vorschrift ist und bleibt bindend und Missachtungen werden geahndet. Eine rosa Parkscheibe als Scherzartikel zu verkaufen mag zunächst witzig erscheinen, doch bei unbedarfter Nutzung kann sie schnell zu einem teuren Spaß werden. Schließlich kann ein falsch eingestellter Parkzeitpunkt schnell ein Knöllchen nach sich ziehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, greift besser zur herkömmlichen, blauen Parkuhr. Denn nicht jeder Gesetzgeber erkennt Humor als Entschuldigung an.
Doch warum ist die Parkscheibe überhaupt blau? Und wie sieht es in anderen Ländern aus?
Die Parkscheibe ist in Deutschland in der Regel blau, um sie von anderen Dokumenten oder Papieren im Auto zu unterscheiden und leicht erkennbar zu machen. Darüber hinaus ist Blau eine Farbe, die im Straßenverkehr für eine gewisse Neutralität und Klarheit steht – die Parkscheibe wird wie ein Verkehrsschild behandelt und muss deshalb den selben Farbton haben.
In anderen Ländern kann die Farbe der Parkscheibe unterschiedlich sein. In einigen Ländern wie Frankreich ist die Parkscheibe zum Beispiel blau, in anderen Ländern gelten teilweise auch andere Farben. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Farben und Regeln für Parkscheiben je nach Land und Region unterschiedlich sein können.