Wegen einer pinken Parkscheibe ein Knöllchen: Ist sie verboten?
Die pinke Parkscheibe ist ein cooles Geschenk und ganz ehrlich, sie sieht ja auch mega aus! Doch eine Frau bekam dafür ein Knöllchen. Ist sie verboten?

Auf der Parkscheibe selbst stand auch der Hinweis, dass es sich um einen Scherzartikel handle, der nicht zugelassen sei. Im Jahr 2012 haben Bürger eine Petition gestartet, durch die das Thema der freien Farbwahl der Parkscheibe sogar im Bundestag diskutiert werden sollte. Ihr Argument: Die Farbe habe nichts mit der Funktion der Parkscheibe zu tun. Allerdings scheiterte die Petition bereits vorher an zu wenigen Unterschriften …
Doch auch wenn die Farbe der Parkscheibe offensichtlich kein Einflussfaktor auf ihre Funktion hat: Die Vorschrift ist und bleibt bindend und Missachtungen werden geahndet. Eine rosa Parkscheibe als Scherzartikel zu verkaufen mag zunächst witzig erscheinen, doch bei unbedarfter Nutzung kann sie schnell zu einem teuren Spaß werden. Schließlich kann ein falsch eingestellter Parkzeitpunkt schnell ein Knöllchen nach sich ziehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, greift besser zur herkömmlichen, blauen Parkuhr. Denn nicht jeder Gesetzgeber erkennt Humor als Entschuldigung an.