Illegale Müllentsorgung: Die Bußgelder kommen auf dich zu
Für die Müllentsorgung gibt es in Deutschland strikte Vorschriften, die aber immer wieder gerne ignoriert werden. Die Bußgelder können auf dich zukommen.
#4 Elektroschrott
Leider werden auch Elektrogeräte nicht immer zu den Recyclinghöfen oder Sammelstellen gebracht, sondern ganz gerne an den Straßenrand gestellt oder einfach irgendwo im Grünen entsorgt. Das ist nicht nur ein riesen Ärgernis für Anwohner*innen oder Spaziergänger*innen, sondern stellt manchmal sogar ein Sicherheitsrisiko dar, weil Wege ungünstig blockiert sein können. Außerdem ist es kein Müll, der biologisch abbaubar wäre und somit werden ganze Müllfriedhöfe in Wäldern geschaffen. Darum kann auch für dieses Vergehen ein Bußgeld anfallen, dass je nach Masse und Bundesland zwischen 10 und 2.556,46 Euro liegt.
#5 Tannenbäume
Wenn die Weihnachtszeit verstrichen ist, sieht man es jedes Jahr aufs Neue: Überall sieht man Tannenbäume herumliegen, wobei viele davon natürlich nicht ordentlich entsorgt wurden. Wenn du deinen Baum entsprechend zerkleinerst, darf er in die Biotonne, ansonsten kümmert sich normalerweise die Müllabfuhr um die Bäume und weist häufig dafür Stellen aus, die nahe des Hausmülls sind. Da es sich aber um unbehandeltes Holz handelt, sollte dein Baum nicht einfach in den Sperrmüll kommen und auch das Entladen in Wäldern ist untersagt, da somit die Pflanzen- und Tierwelt beeinträchtigt werden könnte. Die Handhabung einer falschen Entsorgung kommt also der von Gartenabfällen gleich und fängt bei einer Tanne mit 5 Euro Bußgeld an und endet bei mehreren Tannen je nach Bundesland bei 500 Euro.
#6 Altglas und Zeiten
Wenn du dein Altglas wegschmeißen möchtest, ist zuallererst zu sagen, dass einige Materialien nicht in die Glastonne gehören: So sollten beispielsweise Keramik, Porzellan, Glühbirnen, Bleikristall, Weihnachtskugeln und Fensterscheiben hier nicht entsorgt werden und können abhängig von Größe und Material eine Strafe bis zu 300 Euro nach sich ziehen, da somit der Schmelzprozess gestört wird und es sich somit um eine illegale Entsorgung handelt. Weiterhin solltest du hier, wie vorgesehen, auch farblich sortieren. Du findest an den meisten Glascontainern sogar entsprechende Hinweise, was eben alles nicht in die Tonne gehört.
Daran musst du dich zusätzlich bei Altglascontainern halten
Ansonsten gibt es führ Glascontainer in der Regel gesonderte Einwurfzeiten, die zwischen 07:00 Uhr und maximal 20:00 Uhr liegen, da die Entsorgung zu übermäßigen Lärm führt. Bei einer Mittagsruhe muss diese natürlich auch eingehalten werden, da es sich sonst nach OWiG § 117 Unzulässiger Lärm um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann. Am besten siehst du einfach an deinem Glascontainer nach, welche Zeiten einzuhalten sind. Verärgerte Nachbar*innen könnten sonst das Ordnungsamt verständigen, sodass du zur Kasse gebeten wirst.