Was darf mein Nachbar wirklich? 10 Dinge, die du wissen musst

Grillen, Lärm und Liebe machen – was die Nachbarn tun, bekommt man unfreiwillig mit. Wir verraten dir, was sie wirklich dürfen und was nicht.

Nachbarn sollten gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen.
Quelle: IMAGO / Westend61

Laute Musik, Grillduft im Sommer oder rauchen auf dem Balkon – Nachbarschaft kann richtig schön sein, aber manchmal auch sehr lästig. Viele fragen sich: was genau musst du hinnehmen und wann kannst du dich beschweren? In Deutschland gibt es klare Verhaltensregeln für Nachbar*innen, die das Zusammenleben in geordnete Bahnen lenken. Von bellenden Hunden über Partymusik bis hin zum Grillen auf dem Balkon ist alles festgelegt. Wir verraten dir, was deine Nachbar*innen dürfen und was nicht. Kleiner Tipp von uns: Bevor du auf dein Recht mittels Gesetz bestehst, solltest du mit den Menschen ins Gespräch gehen – das erhält die Nachbarschaft und sorgt für ein positives Miteinander.

Holzkohlegrills haben eine starke Rauchentwicklung und könnten Nachbarn stören.
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#1 Grillen im Garten oder auf dem Balkon

Grillen im Garten und auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es bundesweit keine einheitlichen Regeln. Zudem gibt der Mietvertrag Aufschluss darüber, welche Regeln auf dem Grundstück gelten. Wirst du regelmäßig durch Rauch oder starke Gerüche beeinträchtigt, hilft ein Gespräch mit den Nachbar*innen. Insbesondere Holzkohlegrills bieten eine starke Rauch- und Geruchsentwicklung, weswegen es hilfreich sein kann, auf Elektrogrills zu setzen. Auch wenn die Grillparty noch so gut ist, sollte die örtliche Nachtruhe eingehalten werden. Bitte deine Nachbar*innen, ausreichend Abstand zu deinem Grundstück zu halten, damit der Rauch nicht in deine Wohnung zieht. 

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Ein guter Elektrogrill ist die beste Wahl für den Balkon
Wer eine Party auf dem Balkon macht, sollte die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten.
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#2 Lärmbelästigung

Der Bass wummert, es ist ein ständiges Geplauder zu hören und lautes Lachen dringt an dein Ohr, während du schon im Bett liegst. Deine Nachbar*innen machen wieder einmal eine Party, die bis in die späten Nachtstunden reicht. Doch musst du dir das bieten lassen? Deine Nachbarn müssen sich an die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten halten. Diese besagen, dass in der Zeit von 22 Uhr bis sechs Uhr morgens Nachtruhe herrscht. Außerdem gibt es noch eine sogenannte Sonn- und Feiertagsruhe, die in manchen Gemeinden gilt. Eine bundesweite Regelung gibt es jedoch nicht. In diesen Zeiten sind Rasenmähen, Heimwerken und laute Musik nicht erlaubt. Hast du mit deinen Nachbar*innen bereits gesprochen und sie sind nicht einsichtig, kannst du das Ordnungsamt informieren.

Dürfen die Äpfel aus Nachbars Garten gepflückt werden, wenn sie aufs eigene Grundstück hängen?
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#3 Nachbars Obst ernten

Dein Apfelbaum wächst mit seinen Ästen über dein Grundstück hinaus und deine Nachba*innen scheinen sich immer wieder an deinem Baum zu bedienen – dürfen sie das eigentlich? Nein, das dürfen sie nicht! Rechtlich gesehen gehören die Äpfel dir, auch wenn sie über der Grundstücksgrenze hängen. Erst, wenn das Obst herunterfällt, darf es sich dein Nachbar nehmen. Ernte deine Äpfel also früh genug ab, damit sie nicht in Nachbars Garten liegen und Schädlinge anlocken. Schneide deinen Baum außerdem zurück, um deine Nachbar*innen nicht zu verärgern. Grundsätzlich solltest du bei einer Bepflanzung genügend Abstand zum Nachbargarten halten, damit deinem Nachbar*innen kein Sonnenlicht genommen wird.

Für Hunde gelten besondere Regeln in der Hausgemeinschaft.
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#4 Störungen durch Haustiere

Der Hund nebenan bellt schon wieder, seitdem die Leute ihre Wohnung verlassen haben. Er wird höchstwahrscheinlich auch nicht damit aufhören, bis deine Nachbar*innen zurückkommen. Schon mehrfach hast du das Problem angesprochen, doch es ändert sich nichts. Grundsätzlich gilt: Haustiere sind erlaubt, solange sie keine erhebliche Störung darstellen. Dauerhaftes Bellen zählt zur Ruhestörung und kann bei der Hausverwaltung oder dem Ordnungsamt zur Anzeige gebracht werden. Hier gelten die gleichen Regeln wie für die Nacht- und Mittagsruhe. Außerdem ist ein Bellen von maximal 30 Minuten am Tag mit einer Höchstdauer von zehn Minuten am Stück erlaubt.

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Ein Schnüffelteppich hält Hunde beschäftigt
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Kinderlärm muss in den meisten Fällen geduldet werden.
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#5 Kinderlärm

Die Kinder nebenan spielen, toben und schreien im Garten. Auch wenn sie in die Wohnung gehen, kannst du das Geschrei noch hören. Kinderlärm wird rechtlich besonders geschützt. Kinder müssen sich ausleben dürfen und benötigen das Auspowern für ihre natürliche Entwicklung. Trotzdem sollten sich die Eltern an die Nachtruhe und die festgelegte Mittagsruhe halten und in dieser Zeit mit ihren Kindern etwas Ruhiges spielen. Das Schreien von Babys und Kleinkindern lässt sich aber auch in dieser Zeit nicht verhindern, sodass du die Geräusche einfach tolerieren musst.

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Ein Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung kann hier Abhilfe schaffen
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Das Rauchen auf dem Balkon kann zeitlich eingeschränkt werden.
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#6 Rauchen auf dem Balkon oder im Garten

Gerade hast du es dir in deiner Wohnung bei offenem Fenster bequem gemacht und schon zieht der stinkende Zigarettenrauch wieder in deine Wohnung. Also stehst du wieder auf, schließt das Fenster und ärgerst dich wie jedes Mal über den schlechten Geruch. Tatsächlich ist Rauchen auf dem Balkon erlaubt, aber deine Nachbar*innen sollten Rücksicht nehmen. Zieht der Rauch regelmäßig in deine Wohnung, können zeitliche Rauchverbote verhängt werden. So hast du die Möglichkeit, zu lüften oder dich auf dem Balkon oder im Gemeinschaftsgarten aufzuhalten, ohne dem Rauchgeruch ausgesetzt zu sein. Auch Vermieter*innen können das Rauchen nicht komplett verbieten, also tritt mit deinen Nebenmenschen freundlich in Kontakt.

Lärmintensive Tätigkeiten dürfen nur an Werktagen ausgeführt werden.
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#7 Renovierungen

Es scheppert, klappert und bollert – die Nachbar*innen renovieren mal wieder. Lärmintensive Tätigkeiten dürfen nur werktags von sieben bis 20 Uhr ausgeführt werden, die Nachtruhe sollte eingehalten werden. Größere Bauprojekte benötigen eine Baugenehmigung. Bei massiver Belastung durch den Lärm solltest du immer erst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Ist dieser nicht einsichtig, informierst du deinen Vermieter. Dieser muss sich dann wiederum mit dem lauten Nachbarn auseinandersetzen und du kannst währenddessen sogar die Miete kürzen. Gut zu wissen: Beauftragte Firmen dürfen sogar bis 22 Uhr arbeiten.

Eine unzulässige Überwachung durch Nachbarn ist nicht erlaubt.
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#8 Du wirst beobachtet

Dein Nachbar sitzt mit dem Fernglas am Fenster, während du im Garten bist. Gleichzeitig hat er auf seinem Balkon Videokameras installiert, die nicht auf seine Wohnung zeigen. Beides ist ganz klar nicht erlaubt und gilt als Eingriff in die Privatsphäre. Nachbar*innen dürfen grundsätzlich keine Kameras oder Kamera-Attrappen installieren, die fremde Grundstücke oder Gemeinschaftsflächen filmen. Eine Videoüberwachung ist erlaubt, wenn das eigene Grundstück geschützt werden soll. Wirst du unzulässig überwacht, kannst du eine Unterlassung verlangen und es der Datenschutzbehörde melden. 

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Zur eigenen Sicherheit kann eine Kamera sinnvoll sein, solange man sich auf sein eigenes Reich beschränkt
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Zu lautes Musizieren ist gesetzlich eingeschränkt.
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#9 Lautes Musizieren

Deine Nachbarin spielt Schlagzeug in einer Metal-Band und übt gerne auch einmal zu Hause – bevorzugt am Abend mit den Bandkollegen. Das Musizieren, gleich welchen Musikinstrumenten, unterliegt gesetzlichen und lokalen Ruhezeiten. Auch hier sollten deine Nachbar*innen wieder die Mittags- und Nachtruhe einhalten sowie die ganz tägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen. Grundsätzlich sollte die Lautstärke nicht die Zimmerlautstärke überschreiten. Das bedeutet, dass die Geräusche des Musikinstrumentes außerhalb der eigenen Wohnung gar nicht oder nur ganz leise zu hören sein dürfen. Beim Schlagzeug, Klavier, Trompete oder ähnlichem ist der Fall jedoch etwas anders. Dann legt der Bundesgerichtshof Richtwerte vor: An Werktagen darf man zwei bis drei Stunden Schlagzeug spielen, sowie an Sonn- und Feiertagen eine bis zwei Stunden.

Lautstarke Lust müssen Nachbarn nicht ertragen.
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#10 Lautstarke Paare

Das Bett quietscht, das Pärchen über dir stöhnt und alle Nachbarn in der Umgebung wissen, was gerade passiert. Lautstarke Geräusche beim Geschlechtsverkehr können eine Ruhestörung darstellen. Besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22 bis sechs Uhr morgens müssen sie nicht hingenommen werden. Die Zimmerlautstärke sollte nicht überschritten werden, denn die Ausübung des Sexuallebens ist keine unbeschränkte Freiheit. Das Recht auf Ausleben der Sexualität endet dort, wo es andere belästigt – in diesem Fall bei lautstarker Lust. Such das Gespräch mit deinen Nachbarn – auch wenn es schwerfällt, das Thema anzusprechen – und findet gemeinsam eine Lösung. Bei anhaltenden Störungen erstellst du ein Lärmprotokoll und wendest dich am besten an deinen Vermieter.

Pinterest Pin Wie laut darf man in einer Mietswohnung mit Nachbarn sein?