Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
Es ist wieder so weit: Der Frühling kehrt ein und macht richtig Lust auf ausgelassene Aufenthalte im Garten oder auf dem Balkon. Die wärmeren Tage laden dazu ein, die Natur zu genießen, den Grill anzuwerfen und gemütliche Stunden im Freien zu verbringen. Doch einige Aktivitäten im Freien können schon mal zu Konflikten mit den Nachbar*innen führen. Ob es um laute Musik, den richtigen Zeitpunkt für Gartenarbeiten oder das Anzünden eines Lagerfeuers geht – es gibt viele Regeln, die beachtet werden müssen. Bei uns erfährst du, was im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was verboten ist, damit du den Frühling in vollen Zügen genießen kannst, ohne Ärger mit den Nachbar*innen zu riskieren.
#1 Rückschnitt eines Baums der Nachbar*innen
Wenn die Hecke oder der Baum des Nachbarn nerven, ist guter Rat oft teuer. Das Wichtigste vorab: Warte nicht zu lange! Ein Urteil aus München stellt klar, dass man nach fünf Jahren oft nichts mehr machen kann – dann ist die Sache „verjährt“ und der zu hohe Baum darf stehen bleiben, weil er schon zu lange so groß ist.
Falls du dich über Äste ärgerst, die zu dir rüberwachsen, gilt eine klare Reihenfolge: Du musst deinen Nachbar*innen erst Bescheid sagen und ihnen eine Frist setzen (z. B. zwei Wochen). Wenn sich dann immer noch nichts tut, darfst du selbst zur Schere greifen. Aber vorsichtig: Wenn du den Baum dabei beschädigst oder er sogar eingeht, können deine Nachbar*innen Schadensersatz von dir fordern.
Und was ist mit dem Gesetz, dass man im Sommer (März bis September) nicht schneiden darf? Das gilt eigentlich zum Schutz von Vögeln. Der Bundesgerichtshof sagt aber: Wenn die Hecke wirklich viel zu hoch ist oder gegen die Regeln verstößt, muss sie trotzdem gestutzt werden – auch im Sommer. Kurz gesagt: Wer rechtzeitig den Mund aufmacht und höflich fragt, spart sich später den Ärger vor Gericht.
#2 Hecke schneiden
Wer im Frühling den Garten auf Vordermann bringt, sollte die Heckenschere lieber erst einmal beiseitelegen: Ab dem 1. März bis Ende September 2026 ist es deutschlandweit verboten, Hecken und Sträucher radikal zu stutzen oder zu entfernen. Der Grund ist der Tierschutz, da Vögel in dieser Zeit ihre Nester bauen und Junge aufziehen.
Wer trotzdem zur Säge greift und die Hecke stark kürzt, riskiert ärgerliche Bußgelder, die je nach Bundesland und Länge der Hecke extrem hoch ausfallen können. In Bayern sind bei schweren Verstößen sogar bis zu 15.000 Euro möglich (hier der genaue Bußgeldkatalog). Ein leichter Formschnitt, um die Hecke ordentlich zu halten, ist zwar meist erlaubt, aber auch nur dann, wenn man dabei garantiert keine brütenden Vögel stört. Expert*innen raten deshalb, größere Arbeiten am besten in den Winter zu verlegen und im Sommer nur ganz vorsichtig nachzubessern, um die Natur im eigenen Garten zu schützen.
#3 Grillen
Grillen gehört für viele zum festen Frühlings- und Sommerprogramm und bietet den perfekten Ausklang nach einem langen Arbeitstag. Aufgrund der Rauchentwicklung, des Geruchs und weiterer Faktoren kommt es während der warmen Monate jedoch häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Nachbar*innen. Doch wie sieht die Gesetzeslage diesbezüglich aus? Zum Thema Grillen gibt es keine konkreten Regeln im Miet- und Wohnungsrecht. Grundsätzlich gilt jedoch: Nachbar*innen sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Wenn es im Mietvertrag nicht anders festgehalten wurde, ist das Grillen im Garten oder auf dem Balkon unter Rücksichtnahme der Nachbar*innen generell immer erlaubt. Wer jedoch auf einen Gas- oder Elektrogrill ausweicht und ab 22 Uhr die nächtliche Ruhezeit einhält, sollte keine Probleme haben.