Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
Es ist wieder so weit: Der Frühling kehrt ein und macht richtig Lust auf ausgelassene Aufenthalte im Garten oder auf dem Balkon. Die wärmeren Tage laden dazu ein, die Natur zu genießen, den Grill anzuwerfen und gemütliche Stunden im Freien zu verbringen. Doch einige Aktivitäten im Freien können schon mal zu Konflikten mit den Nachbarinnen führen. Ob es um laute Musik, den richtigen Zeitpunkt für Gartenarbeiten oder das Anzünden eines Lagerfeuers geht – es gibt viele Regeln, die beachtet werden müssen. Bei uns erfährst du, was im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was verboten ist, damit du den Frühling in vollen Zügen genießen kannst, ohne Ärger mit den Nachbar*innen zu riskieren.
#1 Grillen
Grillen gehört für viele zum festen Frühlings- und Sommerprogramm und bietet den perfekten Ausklang nach einem langen Arbeitstag. Aufgrund der Rauchentwicklung, des Geruchs und weiterer Faktoren kommt es während der warmen Monate jedoch häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Nachbar*innen. Doch wie sieht die Gesetzeslage diesbezüglich aus? Zum Thema Grillen gibt es keine konkreten Regeln im Miet- und Wohnungsrecht. Grundsätzlich gilt jedoch: Nachbar*innen sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Wenn es im Mietvertrag nicht anders festgehalten wurde, ist das Grillen im Garten oder auf dem Balkon unter Rücksichtnahme der Nachbar*innen generell immer erlaubt. Wer jedoch auf einen Gas- oder Elektrogrill ausweicht und ab 22 Uhr die nächtliche Ruhezeit einhält, sollte keine Probleme haben.
#2 Feiern und laute Musik hören
Ähnlich wie beim Grillen haben Mieter*innen beim Feiern auf dem Balkon und im Garten beinahe freie Hand. Auch hier gilt, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen und ab 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Sollte deine Garten- oder Balkonparty doch mal länger dauern, solltest du dies am besten vorab bei deinen Nachbar*innen anmelden, um Konflikte zu vermeiden.
#3 Rasen mähen zu Ruhezeiten
Dass man an Sonn- und Feiertagen vielleicht nicht seinen lauten Rasenmäher anschmeißen sollte, ist für viele hoffentlich jetzt keine Überraschung. Allerdings gelten auch unter der Woche Ruhezeiten, die dem Lärmschutz dienen. Hierbei geht es vor allem um die Nachtruhe von 22 abends bis 6 Uhr morgens – das gilt auch für Rasenmähen. Da das Gerät allerdings unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fällt darf man sogar nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends mähen, wer sich daran nicht hält, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Eine kleine Ausnahme gibt es, nämlich wenn der Mäher nicht lauter als ca. 40 Dezibel ist und somit die „Zimmerlautstärke“ nicht überschreitet.