Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!

Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.

Was im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was verboten ist, erfährst du bei uns.
Quelle: IMAGO / Westend61

Es ist wieder so weit: Der Frühling kehrt ein und macht richtig Lust auf ausgelassene Aufenthalte im Garten oder auf dem Balkon. Die wärmeren Tage laden dazu ein, die Natur zu genießen, den Grill anzuwerfen und gemütliche Stunden im Freien zu verbringen. Doch einige Aktivitäten im Freien können schon mal zu Konflikten mit den Nachbar*innen führen. Ob es um laute Musik, den richtigen Zeitpunkt für Gartenarbeiten oder das Anzünden eines Lagerfeuers geht – es gibt viele Regeln, die beachtet werden müssen. Bei uns erfährst du, was im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was verboten ist, damit du den Frühling in vollen Zügen genießen kannst, ohne Ärger mit den Nachbar*innen zu riskieren.

Zoff am Gartenzaun: Wann Nachbarn den Gestank von Naturdünger dulden müssen
Quelle: IMAGO / Cavan Images

#1 Den Gestank von Naturdünger dulden

Wer im Frühjahr auf Chemie verzichten und Beete lieber mit Pferdemist, Kuhmist oder Guano fit machen will, riskiert schnell heftigen Streit mit den Nachbar*innen. Doch wie viel Gestank ist rechtlich eigentlich erlaubt?

Nachbar*innen müssen die Geruchsbelästigung durch Naturdünger dulden, allerdings nur, wenn sie vorübergehend ist. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ 11 U 24/94). Der intensive Geruch darf demnach nur kurzzeitig andauern und die Nachbar*innen nicht dauerhaft einschränken, spätestens nach ein bis zwei Tagen muss das Nachbargrundstück wieder geruchsfrei nutzbar sein. Voraussetzung ist zudem, dass sich Hobbygärtner*innen strikt an die Gebrauchsanweisungen des Herstellers gehalten hat.

Deutlich strenger sieht es bei dauerhaften Geruchsquellen aus: Stinkt ein Komposthaufen permanent vor sich hin, kann man verlangen, dass dieser umgesetzt wird (LG München I, AZ 23 O 14452/86).

Der Dünger darf unter keinen Umständen auf dem fremden Grundstück landen. Passiert das doch und es entstehen dadurch Schäden an Pflanzen oder Rasen, sind Verursacher*innen laut Bundesgerichtshof schadenersatzpflichtig (BGH, AZ V ZR 54/83).

Wer den Dünger direkt nach dem Ausbringen leicht in die Erde einarbeitet, reduziert den Gestank sofort drastisch und schont die Nerven der Nachbarschaft.

Darfst du von deinen Nachbar*innen verlangen, dass sie einen Baum zurückschneiden?
Quelle: IMAGO / Westend61

#2 Rückschnitt eines Baums der Nachbar*innen

Wenn die Hecke oder der Baum des Nachbarn nerven, ist guter Rat oft teuer. Das Wichtigste vorab: Warte nicht zu lange! Ein Urteil aus München stellt klar, dass man nach fünf Jahren oft nichts mehr machen kann – dann ist die Sache „verjährt“ und der zu hohe Baum darf stehen bleiben, weil er schon zu lange so groß ist.

Falls du dich über Äste ärgerst, die zu dir rüberwachsen, gilt eine klare Reihenfolge: Du musst deinen Nachbar*innen erst Bescheid sagen und ihnen eine Frist setzen (z. B. zwei Wochen). Wenn sich dann immer noch nichts tut, darfst du selbst zur Schere greifen. Aber vorsichtig: Wenn du den Baum dabei beschädigst oder er sogar eingeht, können deine Nachbar*innen Schadensersatz von dir fordern.

Und was ist mit dem Gesetz, dass man im Sommer (März bis September) nicht schneiden darf? Das gilt eigentlich zum Schutz von Vögeln. Der Bundesgerichtshof sagt aber: Wenn die Hecke wirklich viel zu hoch ist oder gegen die Regeln verstößt, muss sie trotzdem gestutzt werden – auch im Sommer. Kurz gesagt: Wer rechtzeitig den Mund aufmacht und höflich fragt, spart sich später den Ärger vor Gericht.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. September seine Hecke im Garten radikal zurückschneidet oder rodet, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Quelle: IMAGO / Shotshop
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#3 Hecke schneiden 

Wer im Frühling den Garten auf Vordermann bringt, sollte die Heckenschere lieber erst einmal beiseitelegen: Ab dem 1. März bis Ende September 2026 ist es deutschlandweit verboten, Hecken und Sträucher radikal zu stutzen oder zu entfernen. Der Grund ist der Tierschutz, da Vögel in dieser Zeit ihre Nester bauen und Junge aufziehen.

Wer trotzdem zur Säge greift und die Hecke stark kürzt, riskiert ärgerliche Bußgelder, die je nach Bundesland und Länge der Hecke extrem hoch ausfallen können. In Bayern sind bei schweren Verstößen sogar bis zu 15.000 Euro möglich (hier der genaue Bußgeldkatalog). Ein leichter Formschnitt, um die Hecke ordentlich zu halten, ist zwar meist erlaubt, aber auch nur dann, wenn man dabei garantiert keine brütenden Vögel stört. Expert*innen raten deshalb, größere Arbeiten am besten in den Winter zu verlegen und im Sommer nur ganz vorsichtig nachzubessern, um die Natur im eigenen Garten zu schützen. 

Das Grillen gilt als des Deutschen liebstes Hobby.
Quelle: IMAGO / Arnulf Hettrich

#4 Grillen 

Grillen gehört für viele zum festen Frühlings- und Sommerprogramm und bietet den perfekten Ausklang nach einem langen Arbeitstag. Aufgrund der Rauchentwicklung, des Geruchs und weiterer Faktoren kommt es während der warmen Monate jedoch häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Nachbar*innen. Doch wie sieht die Gesetzeslage diesbezüglich aus? Zum Thema Grillen gibt es keine konkreten Regeln im Miet- und Wohnungsrecht. Grundsätzlich gilt jedoch: Nachbar*innen sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Wenn es im Mietvertrag nicht anders festgehalten wurde, ist das Grillen im Garten oder auf dem Balkon unter Rücksichtnahme der Nachbar*innen generell immer erlaubt. Wer jedoch auf einen Gas- oder Elektrogrill ausweicht und ab 22 Uhr die nächtliche Ruhezeit einhält, sollte keine Probleme haben. 

Im Frühling kommt richtige Feierstimmung auf.
Quelle: IMAGO / Panthermedia

#5 Feiern und laute Musik hören 

Ähnlich wie beim Grillen haben Mieter*innen beim Feiern auf dem Balkon und im Garten beinahe freie Hand. Auch hier gilt, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen und ab 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Sollte deine Garten- oder Balkonparty doch mal länger dauern, solltest du dies am besten vorab bei deinen Nachbar*innen anmelden, um Konflikte zu vermeiden. 

Lesetipp: Der Ratgeber, wenn du Gemüse auf dem Balkon anbauen willst.

Rasen mähen zur falschen Zeit, kann richtig teuer werden.
Quelle: IMAGO / Westend61

#6 Rasen mähen 

Dass man an Sonn- und Feiertagen nicht seinen lauten Rasenmäher anwerfen sollte, ist für viele wahrscheinlich keine Überraschung. Allerdings gelten auch unter der Woche Ruhezeiten, die dem Lärmschutz dienen. Hierbei geht es vor allem um die Nachtruhe von 22 abends bis 6 Uhr morgens – das gilt auch für Rasenmähen. Da das Gerät allerdings unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fällt ,darf man sogar nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends mähen. Wer sich daran nicht hält, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Eine kleine Ausnahme gibt es: nämlich wenn der Mäher nicht lauter als ca. 40 Dezibel ist und somit die „Zimmerlautstärke“ nicht überschreitet.

Im Garten und auf dem Balkon lässt es sich besonders gut sonnen.
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#7 Nacktsonnen 

Für manche ersetzt der Aufenthalt im Garten oder auf dem Balkon, gerade um die warmen Monate herum, den Urlaub. Wenn du dich bei höheren Temperaturen gerne nackt sonnst, kannst du dies auch weiterhin ohne Bedenken tun. Laut Gesetz darfst du in deinem privaten Wohnraum – und dazu gehören auch Garten und Balkon – tun und lassen, was du möchtest. Wer sich also ohne oben sonnt oder nackt in der Außendusche oder im Pool erfrischt, begeht keine Straftat. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn dein Garten von einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule einsehbar ist. In diesem Fall gilt es, das Kindeswohl zu beachten und sich nicht allzu freizügig zu zeigen. 

Ein Liebesakt im Freien kann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses teure Bußgelder oder sogar die Kündigung der Wohnung nach sich ziehen.
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#8 S** auf dem Balkon oder im Garten 

Obwohl man auf dem eigenen Balkon oder im Garten grundsätzlich tun und lassen kann, was man möchte, ist bei intimen Momenten unter freiem Himmel rechtliche Vorsicht geboten. Sobald Nachbarn oder Passanten das Geschehen sehen oder hören können, drohen empfindliche Konsequenzen: Ein solches Verhalten kann nach § 183a StGB als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden, was Geldstrafen von mehreren hundert bis tausend Euro oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafen nach sich zieht. Besonders teuer wird es, wenn Kinder zusehen könnten oder der Akt am helllichten Tag in exponierter Lage stattfindet. Neben strafrechtlichen Folgen müssen Mieter zudem mit arbeitsintensiven Nachbarschaftskonflikten, Abmahnungen oder sogar der Kündigung wegen Störung des Hausfriedens rechnen, weshalb für das Liebesspiel geschlossene Räume die sicherere Wahl sind.

Im Frühling und Sommer werden Balkon und Garten zum entspannen Raucherort.
Quelle: IMAGO / HalfPoint Images

#9 Rauchen 

Die meisten Menschen möchten aus Hygienegründen nicht in der Wohnung rauchen und gehen deshalb lieber auf den Balkon. In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches das Rauchen auf dem Balkon oder im Garten untersagt. Jedoch gilt es, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Fühlt sich diese durch zu häufiges Rauchen übermäßig belästigt, kann sie rechtlich dagegen vorgehen. Daher empfiehlt es sich bei Belastung, beispielsweise durch das Passivrauchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Nachbar*innen zu finden. Eine Festlegung über bestimmte Rauchzeiten kann zum Beispiel helfen. 

Ab Januar 2029 wird das Verbrennen von Gartenabfällen in Mecklenburg-Vorpommern vollständig verboten.
Quelle: IMAGO / Bild13

#10 Verbrennen von Gartenresten 

Wer im Frühling seinen Garten auf Vordermann bringt, muss sich in Mecklenburg-Vorpommern bald auf eine große Umstellung einrichten: Ab dem 1. Januar 2029 wird das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Ästen und Wurzeln im ganzen Land strikt verboten. Damit passt sich die Region dem Bundesrecht an, um wertvolle Biostoffe nicht einfach zu vernichten, sondern sie im Sinne der Kreislaufwirtschaft sinnvoll wiederzuverwerten.

Hintergrund der Entscheidung sind die zahlreichen Beschwerden von Anwohner*innen über die starke Rauchentwicklung, die in der Vergangenheit immer wieder für dicke Luft in der Nachbarschaft gesorgt hat. Statt das Schnittgut abzufackeln, sollen Gartenbesitzer*innen künftig verstärkt auf das Kompostieren setzen oder die Abfälle über die Biotonne und lokale Wertstoffhöfe entsorgen. Das schont nicht nur das Klima, sondern bringt auch wichtige Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor zurück in den Boden. 
Stand 2026 ist das Verbrennen von Gartenabfällen zwar nicht untersagt, aber nur unter strengen Auflagen erlaubt. Diese besagen, dass das Verbrennen nur im März und Oktober und nur an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich (zwischen 8:00 und 18:00 Uhr) erlaubt ist, sofern keine Kompostierung oder Entsorgung über die Biotonne möglich ist und Nachbar*innen nicht durch Rauch belästigt werden.

Pflanzen gestalten Garten, Balkon und Terrasse besonders einladend.
Quelle: IMAGO / Christian Ohde

#11 Pflanzen und Bewässerung

Mieter*innen dürfen ihren Balkon nach Lust und Laune mit Blumenkästen, Blumentöpfen und Co. schmücken. Allerdings müssen diese gut befestigt werden, sodass bei Wind und Wetter keine Verletzungsgefahr für Nachbar*innen oder Passant*innen besteht. Beim Bewässern der Pflanzen solltest du außerdem darauf achten, die Fassade nicht zu beschädigen und Rücksicht auf deine Nachbar*innen zu nehmen. Auch im Garten steht der individuellen Gestaltung durch Pflanzen und Co. nichts im Weg, wenn du dadurch das Eigentum der Vermieter*innen nicht beschädigst. 

Im Frühling und Sommer sind sie unverzichtbar: Sonnenschirme, Markisen und Co.
Quelle: IMAGO / Zoonar

#12 Sichtschutz oder Pavillon aufstellen

Bauliche Veränderungen am Balkon, im Garten oder an der Terrasse sowie Änderungen, die das Außenbild des Miethauses verändern, müssen von den Vermieter*innen genehmigt werden. Dazu gehört etwa das Anbringen einer Markise, einer Balkonverkleidung oder das Aufstellen eines Pavillons im Garten. Besteht jedoch eine Belastung durch zu hohe Sonneneinstrahlung, dürfen Vermieter*innen einem Bau nicht willkürlich widersprechen. Für den Sichtschutz auf dem Balkon ist allerdings keine Genehmigung erforderlich.

Wenn die Tage länger und wärmer werden, wird der Outdoor-Bereich zum idealen Ort, um Wäsche zu trocknen.
Quelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer

#13 Wäsche auf dem Balkon oder im Garten trocknen

Laut deutschem Mietrecht darfst du kleine Wäsche wie Unterwäsche oder T-Shirts auf dem Balkon aufhängen. Dies ist auch der Fall, wenn im Miethaus ein Trockenraum vorhanden ist oder eine Mietklausel aufgesetzt wurde, die das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon untersagt. Um Rücksicht auf die Nachbarschaft und weitere Mietparteien zu nehmen, solltest du große Textilien wie Bettwäsche allerdings im dafür vorgesehenen Trockenraum aufhängen. Auch bei baulichen Veränderungen wie der Verankerung einer Wäscheleine an der Hauswand solltest du dies unbedingt vorher mit dem Vermieter oder der Vermieterin absprechen. Im Garten kann das Aufhängen von Wäsche vonseiten Vermieter*innen untersagt werden, wenn ein Trockenraum vorhanden ist. 

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Wenn du Platz sparen möchtest, ist eine ausziehbare Wäscheleine sehr praktisch!
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Haustiere sind für viele Haushalte unentbehrlich.
Quelle: IMAGO / Westend61

#14 Haustiere 

Grundsätzlich dürfen Haustiere ohne Genehmigung der Vermiterin oder des Vermieters auf dem Balkon oder im Garten gehalten werden. Laut Mietrecht ist ein generelles Verbot von Haustieren nämlich nicht zulässig. Jedoch solltest du darauf achten, dass deine Nachbarschaft nicht durch Lärm oder unangenehme Gerüche belästigt wird. Wichtig: Bei Verwahrlosung des Balkons dürfen Eigentümer*innen die Tierhaltung unter Umständen unterbinden. Außerdem sollte der Balkon entsprechend gesichert werden, damit dein Haustier nicht entwischt oder sich verletzt. Bei exotischen oder großen Tierarten gibt es eine Ausnahme: Hier muss eine Haltungserlaubnis der Vermieter*innen eingeholt werden. 

Von Vermieter*innen werden Satellitenschüsseln oft als Störbild empfunden.
Quelle: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

#15 Satellitenschüssel installieren 

Bevor du eigenmächtig einen Satellitenschlüssel auf dem Balkon installierst, solltest du dies vorher mit den Hauseigentümer*innen absprechen. Denn ähnlich wie beim Anbringen einer Wäscheleine an der Hauswand muss bei baulichen Veränderungen das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters eingeholt werden. Die Hausfassade darf nicht beschädigt und auch das Erscheinungsbild des Hauses darf nicht beeinträchtigt werden.

Ein Pool oder Planschbecken sind die perfekte Erfrischung, wenn die Temperaturen steigen.
Quelle: IMAGO / Teutopress

#16 Pool aufstellen 

Ein kleines Planschbecken auf dem Balkon ist grundsätzlich immer erlaubt, sofern es im Mietvertrag nicht anders geregelt wurde. Dasselbe gilt für Pools und Sandkästen. Allerdings muss die Traglast des Balkons beim Aufstellen eines Pools unbedingt beachtet werden. Sonst droht, dass der Balkon einstürzt. Im Garten können Vermieter*innen das Aufstellen von großen Aufstell- oder Einbaupools untersagen. 

Darf man einfach so Solaranlagen am Balkon befestigen?
Quelle: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

#17 Solaranlagen

Balkon-Solaranlagen werden immer beliebter – doch sind sie überhaupt erlaubt? In Deutschland sind seit 2018 kleine Photovoltaik-Module zulässig, die am Balkongeländer befestigt oder aufgestellt werden können, sofern sie der Norm DIN VDE 0100-551-1 entsprechen.

Seit Mai 2024 ist die Wechselrichter-Leistung auf 800 Watt begrenzt, während die Solarmodule bis zu 2000 Watt Peak leisten dürfen. Zudem ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Pflicht. Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen müssen allerdings Vermieter*in oder die Eigentümergemeinschaft einbeziehen. Da Balkon-Solaranlagen künftig als privilegierte Maßnahme gelten, sind Widersprüche erschwert – eine Genehmigung bleibt jedoch erforderlich.

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