Gesetze und Neuerungen: Das müssen Mieter und Vermieter 2026/2027 beachten
#5 Weniger Bürokratie bei Modernisierungen
Während es bei den anderen Punkten um den Schutz der Mieter*innen geht, zielt diese Änderung darauf ab, Investitionen in den Wohnungsbestand für Vermieter*innen wieder attraktiver zu machen. Oft schreckt der hohe bürokratische Aufwand Vermieter*innen davor ab, Wohnungen zu sanieren oder energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Deshalb wird die Wertgrenze für das vereinfachte Modernisierungsverfahren verdoppelt: Statt wie bisher bei 10.000 Euro liegt die Grenze künftig bei 20.000 Euro.
Das bedeutet deutlich weniger Papierkram bei anstehenden Arbeiten. Für Mieter*innen hat dies den Vorteil, dass notwendige Instandsetzungen oder energetische Verbesserungen nicht mehr an einem Berg aus Anträgen und Belegen scheitern, sondern zügiger umgesetzt werden können.