Gesetze und Neuerungen: Das müssen Mieter und Vermieter 2026/2027 beachten
#4 Die „Zweite Chance“ bei Mietrückständen
Ein finanzieller Engpass darf nicht sofort zum sozialen Abstieg führen. Bisher riskieren Mieter*innen bei Zahlungsrückständen oft direkt ihre Wohnung, was eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. Das neue Mietrecht führt daher einen Rettungsanker ein: Mieter*innen, die wegen Mietschulden eine Kündigung erhalten, bekommen eine zweite Chance.
Wenn sie die ausstehenden Beträge innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleichen, bleibt der Mietvertrag bestehen und die Wohnung kann gehalten werden. Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass dieser Joker eine Einmal-Regelung ist. Er soll in akuten Krisen helfen, ist aber keine Dauerlösung für dauerhaft unpünktliche Mietzahlungen.