Schrebergarten: Verbote, Regeln, Mietrecht und Co.
Sommer, Sonne, Kleingarten. Zu keinem anderen Zeitpunkt des Jahres suchen so viele Menschen nach einem Schrebergarten. Kennst du die Verbote?

#2 In der Gartenlaube darfst du nicht dauerhaft wohnen
Natürlich nicht! Es wäre ja auch zu schön. Du richtest dir dein Hüttchen gemütlich ein, hast frisch angebautes Obst und Gemüse direkt vor der Tür und sparst dir die Miete für deine Wohnung. Das Bundeskleingartengesetz macht diesem Traum einen Strich durch die Rechnung. Du darfst zwar dann und wann eine Nacht in deinem Garten verbringen, dauerhaft in die Laube einziehen, sorgt aber für Ärger. Dir wird nicht nur die Pacht gekündigt, es drohen auch fiese Geldstrafen. In der Theorie könntest du beim Bebauungsamt beantragen, dass du doch in deinem Garten wohnen darfst. In der Praxis wird das aber nichts.
Wie viel du als Strafe für illegales Wohnen zahlst, verraten wir dir jetzt …