Schrebergarten: Verbote, Regeln, Mietrecht und Co.
Sommer, Sonne, Kleingarten. Zu keinem anderen Zeitpunkt des Jahres suchen so viele Menschen nach einem Schrebergarten. Kennst du die Verbote?
#8 Bauten sind nur mit Genehmigung erlaubt
Deine Laube ist schon alt und könnte eine Neuerung vertragen? Das ist nur dann erlaubt, wenn die Stadt es dir genehmigt. Das gilt auch dann, wenn du dir ein kleines Hochbeet erreichten oder auch nur Solarpaneele zur Stromerzeugung installieren möchtest. Alles was betoniert oder gemauert ist, kannst und musst du ganz vergessen. Für Umbauarbeiten der Laube, ein kleines Gewächshaus, neue Wege oder eine Terrassenüberdachung sind ein schriftlicher Antrag bei der Behörde erforderlich. Dein Vereinsvorstand im Schrebergarten händigt dir das entsprechende Formular aus.
#9 So groß darf deine Gartenlaube sein
Laut Bundeskleingartengesetz darf deine Gartenlaube mit Terrasse nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Die Terrasse selbst darf allerdings 15 Quadratmeter nicht überschreiten. Baust du Wege, bist du auf einen Meter Breite beschränkt. Ein Schuppen, ein Häuschen fürs Klo oder ein Materiallager mit Dach darfst du nicht aufbauen. Pavillons und Partyzelte sind nur dann erlaubt, wenn du sie direkt wieder abbauen kannst.
#10 So funktioniert der Naturschutz im Schrebergarten
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten, sofern du Chemie nutzt. Zum Schutz deiner Pflanzen dürfen daher nur natürliche Produkte zum Einsatz kommen. Fallen organische Abfälle an, musst du sie auf dem Kompost deiner Parzelle entsorgen. Grillst du, gehören Feuerschalen und Grillkohle in den Hausmüll. Es gibt nur eine Ausnahme bezüglich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und das ist dann, wenn eine Schädlingsepidemie auftritt. Die Behörden geben dann kurzfristig eine Sondererlaubnis.