Schrebergarten: Verbote, Regeln, Mietrecht und Co.
Sommer, Sonne, Kleingarten. Zu keinem anderen Zeitpunkt des Jahres suchen so viele Menschen nach einem Schrebergarten. Kennst du die Verbote?

#1 Anbau ist keine Kür, sondern Pflicht
Wer einen Kleingarten pachtet, ist verpflichtet, Obst und Gemüse anzubauen. Insgesamt musst du ein Drittel der Gartenfläche dafür nutzen, Pflanzen zu züchten. Blumen allein reichen nicht, gefordert wird eine Mischkultur. Selbst nur Obst ist nicht erlaubt, Gemüse muss in den Beeten verfügbar sein. Wenn du also nur einen reinen Ort zur Erholung suchst, wird das im Schrebergarten problematisch. Hier musst du dich gärtnerisch betätigen, sonst gibt es Ärger mit dem Kleingartenverein.
Ob du im Garten wohnen darfst, erfährst du im nächsten Punkt …