Krankschreibung: Das sind die 8 größten Irrtümer
Wer nicht arbeiten kann, braucht eine Krankschreibung von Arzt. Doch es gibt viele Irrtümer zur Bescheinigung - kennst du sie schon?
#3: Im Krankheitsfall darfst du keinen Sport treiben
Wenn du krank bist, ist es grundsätzlich nicht verboten, Sport zu machen. Dabei kommt es natürlich aber stets darauf an, welche Erkrankung du hast und inwiefern sich der Sport negativ oder positiv auf deinen Gesundheitsstand auswirken könnte. Wenn du beispielsweise hohe Temperatur hast, sollte Sport für den Moment absolut tabu sein, weil sich deine Lage dadurch wirklich lebensgefährlich verschlimmern könnte. Bei manchen anderen Erkrankungen spricht aber nichts gegen ein bisschen sportliche Betätigung, insofern dein Körper es mitmacht. Dass im Krankheitsfall also stets und ständig auf Sport verzichtet werden soll, stimmt einfach nicht.
#4: Der Chef darf dich nicht nach Hause schicken
Manchmal denken wir, so schlimm ist es doch nicht und gehen trotz deutlicher Krankheitsanzeichen ins Büro oder an den Arbeitsplatz. Wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder dein Chef dies bemerken, können sie dir nicht vorschreiben, nach Hause zu gehen. Oder etwa doch? Dein Arbeitgeber darf dich tatsächlich nach Hause schicken. In bestimmten Berufsgruppen sollte er dies sogar, da er eine Fürsorgepflicht hat. Als Lagerarbeiter:in sind beispielsweise Schwindelanfälle nicht gerade ungefährlich. Wenn du außerdem so offensichtlich krank bist, dass es selbst Menschen in deinem Umfeld deutlich bemerken und sich sorgen machen, ist es auf jeden Fall Zeit, den Körper zu schonen.
#5: Du musst deinem Chef die Krankheit konkret benennen
Die Gründe, warum du für die Arbeit ausfällst, können vielfältig sein. Manchmal handelt es sich um eine Erkältung, manchmal um ein Fieber oder andere körperliche Dinge. Oftmals haben wir das Gefühl, dass wir unserer Arbeitsstelle eine Erklärung schuldig sind, was genau der Grund unseres Fernbleibens ist. Müssen wir also jedes Mal, wenn wir krank werden, unserem Chef den genauen Grund nennen? Das stimmt so nicht ganz. Dein Arbeitgeber muss nicht zwingend erfahren, unter welcher Krankheit du leidest. Auch wird diese nicht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert. Nur auf der Bescheinigung für die Krankenversicherung steht die Diagnose drauf.
#6: Als Arbeitnehmer darfst du nicht vorzeitig zur Arbeit zurückkehren
Viele von uns kennen die Situation: Man ist für zwei Wochen krankgeschrieben, fühlt sich jedoch nach einer Woche bereits wieder fit und nicht mehr krank. Gerne würde man auch vorzeitig wieder zurück ins Büro oder zur Arbeitsstelle, um den Job wieder aufzunehmen. Aber halt denkst du, man muss doch die gesamte krankgeschriebene Zeit zuhause verbringen? Auch diese Aussage entspricht nicht so ganz der Wahrheit. Wenn du beispielsweise für die ganze Woche krankgeschrieben bist, dich aber bereits am Donnerstag wieder fit fühlst, kannst du zur Arbeit zurückkehren. Eine Gesundschreibung existiert nicht.