Krankschreibung: Das sind die 8 größten Irrtümer
Wer nicht arbeiten kann, braucht eine Krankschreibung von Arzt. Doch es gibt viele Irrtümer zur Bescheinigung - kennst du sie schon?
#7: Wenn du krank bist, bist du arbeitsunfähig
Der Grund, warum wir bei einem Krankheitsgefühl zum Arzt oder zur Ärztin gehen ist häufig, dass wir uns nicht mehr in der Lage fühlen, unseren Job den Ansprüchen gemäß auszuüben. Daher denken wir auch das jede Person, die krank ist, nicht arbeitsfähig ist. Das ist aber so pauschal nicht richtig. Wenn du nur einen leichten Schnupfen hast, kannst du beispielsweise durchaus noch in der Lage sein, zu arbeiten. Leidest du vielleicht an einer Pollenallergie? Dann wirst du die Arbeit im Büro mit Sicherheit fortsetzen können. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
#8: Ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben, kann ihm nicht gekündigt werden
Wenn du krankgeschrieben zuhause im Bett oder auf der Couch liegst, bist du von vielen Pflichten deiner Arbeit befreit. Bist du jedoch in dem Fall auch sicher vor einer potentiellen Kündigung? Viele Menschen glauben es zumindest. Auch das ist jedoch so nicht ganz korrekt. Unter gewissen Umständen kann dir sogar gekündigt werden, weil du krank bist! Bist du besonders häufig oder sehr lange krank, solltest du am besten das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen, um die Lage zu klären. Direkte und offene Kommunikation ist auch in dem Fall das beste Mittel der Wahl. Unzumutbare Fehlzeiten und eine negative Zukunftsprognose können tatsächlich zur Kündigung führen, allerdings muss die Interessensabwägung immer zugunsten des Arbeitgebers ausfallen. Arbeitsgerichte können dies prüfen. Tatsächlich muss der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen. Wenn der Beschäftigte allerdings mehr als 30 Tage, also 6 Wochen im Jahr krank ist, gilt das grundsätzlich als unzumutbar. Gerichte prüfen dann häufig die letzten drei Jahre vor der Kündigung.