Krankschreibung: Das sind die 8 größten Irrtümer

Wer nicht arbeiten kann, braucht eine Krankschreibung von Arzt. Doch es gibt viele Irrtümer zur Bescheinigung - kennst du sie schon?

Bei Erkältung sollte man lieber nicht ins Büro gehen.
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Weit verbreitete Irrtümer

Gerade im Herbst und im Winter plagen sich viele Menschen mit einer Erkältung. Da hilft nicht immer nur Tee trinken und Vitamine zu sich nehmen, manchmal müssen es ein paar Tage Bettruhe sein. Dafür stellt der Hausarzt eine Krankschreibung aus - doch was ist eigentlich erlaubt, wenn du aus Krankheitsgründen zu Hause bleiben musst, um das Bett zu hüten? Wie sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dem Fall verhalten? Es gibt einige populäre Irrtümer bezüglich der Krankschreibungen - wir haben sie für euch zusammengefasst und einmal auf Herz und Nieren überprüft.

Los geht es direkt auf der nächsten Seite:

Es gibt bestimmte Gründe, aus denen man sich krankschreiben lassen sollte.
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Wichtig ist es zunächst zu entscheiden, wann du zu krank zum Arbeiten bist. Ist es nur ein leichter Schnupfen oder sind die Kopfschmerzen nicht mehr auszuhalten? Ein Besuch beim Hausarzt oder der Hausärztin kann für Klarheit sorgen, doch du kannst es auch im Vorfeld mit einer Methode selbst abschätzen. Im Grunde gibt es zwei Richtlinien, an denen du dich orientieren solltest: Kannst du deine Arbeit überhaupt noch korrekt ausführen oder würdest du vielleicht sogar andere gefährden? Wenn du beide Fragen mit „Nein“ beantwortest, macht es nur wenig Sinn, zur Arbeit zu gehen.

Auf den folgenden Seiten zählen wir die größten Irrtümer rund um die Krankmeldung auf:

Krankschreibungen müssen nicht direkt am ersten Tag vorliegen.
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#1: Du musst erst ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorzeigen

Das ist so nicht ganz richtig. Zunächst musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn du arbeitsunfähig bist. So wissen alle Beteiligten Bescheid, dass du voraussichtlich erst einmal für ein paar Tage ausfallen wirst. Wenn es um den genauen Tag geht, an dem du die Krankschreibung vorlegen musst, gibt es den weit verbreiteten Irrtum, dass das immer erst ab dem dritten Tag nach der Krankmeldung erfolgen muss. Das kann jedoch so pauschal nicht gesagt werden, wie bereits eingangs erwähnt. Letztendlich kann der Arbeitgeber festlegen, ab welchem Tag er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehen möchte.

Im Krankheitsfall bleiben viele Leute zuhause.
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#2: Wenn ich krankgeschrieben bin, darf ich das Haus nicht verlassen

Du bist krankgeschrieben und gehst nicht auf Arbeit. Für viele Leute ist ab dem Moment klar: Man darf sich nur zuhause aufhalten und nicht rausgehen, weil man ja krank ist. Aber stimmt das? Auch hierbei handelt es sich um einen weitverbreiteten Irrtum. Denn nicht jeder Krankheitsfall erfordert strikte Bettruhe. Sofern der Arzt diese nicht ausdrücklich anordnet, kannst du bedenkenlos in den Supermarkt oder in den Park gehen, um frische Luft zu schnappen. Immerhin kann in manchen Fällen auch Bewegung zur Genesung beitragen. Also kannst du ohne Bedenken vor die Tür!

Sport ist im Krankheitsfall nicht immer die beste Idee.
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#3: Im Krankheitsfall darfst du keinen Sport treiben

Wenn du krank bist, ist es grundsätzlich nicht verboten, Sport zu machen. Dabei kommt es natürlich aber stets darauf an, welche Erkrankung du hast und inwiefern sich der Sport negativ oder positiv auf deinen Gesundheitsstand auswirken könnte. Wenn du beispielsweise hohe Temperatur hast, sollte Sport für den Moment absolut tabu sein, weil sich deine Lage dadurch wirklich lebensgefährlich verschlimmern könnte. Bei manchen anderen Erkrankungen spricht aber nichts gegen ein bisschen sportliche Betätigung, insofern dein Körper es mitmacht. Dass im Krankheitsfall also stets und ständig auf Sport verzichtet werden soll, stimmt einfach nicht.

Darf dich dein Chef nach Hause schicken oder nicht?
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#4: Der Chef darf dich nicht nach Hause schicken

Manchmal denken wir, so schlimm ist es doch nicht und gehen trotz deutlicher Krankheitsanzeichen ins Büro oder an den Arbeitsplatz. Wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder dein Chef dies bemerken, können sie dir nicht vorschreiben, nach Hause zu gehen. Oder etwa doch? Dein Arbeitgeber darf dich tatsächlich nach Hause schicken. In bestimmten Berufsgruppen sollte er dies sogar, da er eine Fürsorgepflicht hat. Als Lagerarbeiter:in sind beispielsweise Schwindelanfälle nicht gerade ungefährlich. Wenn du außerdem so offensichtlich krank bist, dass es selbst Menschen in deinem Umfeld deutlich bemerken und sich sorgen machen, ist es auf jeden Fall Zeit, den Körper zu schonen.  

Die Gründe für eine Krankschreibung können vielfältig sein.
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#5: Du musst deinem Chef die Krankheit konkret benennen

Die Gründe, warum du für die Arbeit ausfällst, können vielfältig sein. Manchmal handelt es sich um eine Erkältung, manchmal um ein Fieber oder andere körperliche Dinge. Oftmals haben wir das Gefühl, dass wir unserer Arbeitsstelle eine Erklärung schuldig sind, was genau der Grund unseres Fernbleibens ist. Müssen wir also jedes Mal, wenn wir krank werden, unserem Chef den genauen Grund nennen? Das stimmt so nicht ganz. Dein Arbeitgeber muss nicht zwingend erfahren, unter welcher Krankheit du leidest. Auch wird diese nicht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert. Nur auf der Bescheinigung für die Krankenversicherung steht die Diagnose drauf.

Wer sich wieder gesund fühlt, möchte manchmal schon früher wieder zurück zur Arbeit.
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#6: Als Arbeitnehmer darfst du nicht vorzeitig zur Arbeit zurückkehren

Viele von uns kennen die Situation: Man ist für zwei Wochen krankgeschrieben, fühlt sich jedoch nach einer Woche bereits wieder fit und nicht mehr krank. Gerne würde man auch vorzeitig wieder zurück ins Büro oder zur Arbeitsstelle, um den Job wieder aufzunehmen. Aber halt denkst du, man muss doch die gesamte krankgeschriebene Zeit zuhause verbringen? Auch diese Aussage entspricht nicht so ganz der Wahrheit. Wenn du beispielsweise für die ganze Woche krankgeschrieben bist, dich aber bereits am Donnerstag wieder fit fühlst, kannst du zur Arbeit zurückkehren. Eine Gesundschreibung existiert nicht.

Wenn man krank ist, kann man nicht arbeiten und sollte sich auskurieren.
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#7: Wenn du krank bist, bist du arbeitsunfähig

Der Grund, warum wir bei einem Krankheitsgefühl zum Arzt oder zur Ärztin gehen ist häufig, dass wir uns nicht mehr in der Lage fühlen, unseren Job den Ansprüchen gemäß auszuüben. Daher denken wir auch das jede Person, die krank ist, nicht arbeitsfähig ist. Das ist aber so pauschal nicht richtig. Wenn du nur einen leichten Schnupfen hast, kannst du beispielsweise durchaus noch in der Lage sein, zu arbeiten. Leidest du vielleicht an einer Pollenallergie? Dann wirst du die Arbeit im Büro mit Sicherheit fortsetzen können. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Ist man im Krankheitsfall vor der Kündigung sicher?
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#8: Ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben, kann ihm nicht gekündigt werden

Wenn du krankgeschrieben zuhause im Bett oder auf der Couch liegst, bist du von vielen Pflichten deiner Arbeit befreit. Bist du jedoch in dem Fall auch sicher vor einer potentiellen Kündigung? Viele Menschen glauben es zumindest. Auch das ist jedoch so nicht ganz korrekt. Unter gewissen Umständen kann dir sogar gekündigt werden, weil du krank bist! Bist du besonders häufig oder sehr lange krank, solltest du am besten das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen, um die Lage zu klären. Direkte und offene Kommunikation ist auch in dem Fall das beste Mittel der Wahl. Unzumutbare Fehlzeiten und eine negative Zukunftsprognose können tatsächlich zur Kündigung führen, allerdings muss die Interessensabwägung immer zugunsten des Arbeitgebers ausfallen. Arbeitsgerichte können dies prüfen. Tatsächlich muss der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen. Wenn der Beschäftigte allerdings mehr als 30 Tage, also 6 Wochen im Jahr  krank ist, gilt das grundsätzlich als unzumutbar. Gerichte prüfen dann häufig die letzten drei Jahre vor der Kündigung. 

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