Krankschreibung: Das sind die 8 größten Irrtümer
Wer nicht arbeiten kann, braucht eine Krankschreibung von Arzt. Doch es gibt viele Irrtümer zur Bescheinigung - kennst du sie schon?
Weit verbreitete Irrtümer
Gerade im Herbst und im Winter plagen sich viele Menschen mit einer Erkältung. Da hilft nicht immer nur Tee trinken und Vitamine zu sich nehmen, manchmal müssen es ein paar Tage Bettruhe sein. Dafür stellt der Hausarzt eine Krankschreibung aus - doch was ist eigentlich erlaubt, wenn du aus Krankheitsgründen zu Hause bleiben musst, um das Bett zu hüten? Wie sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dem Fall verhalten? Es gibt einige populäre Irrtümer bezüglich der Krankschreibungen - wir haben sie für euch zusammengefasst und einmal auf Herz und Nieren überprüft.
Wichtig ist es zunächst zu entscheiden, wann du zu krank zum Arbeiten bist. Ist es nur ein leichter Schnupfen oder sind die Kopfschmerzen nicht mehr auszuhalten? Ein Besuch beim Hausarzt oder der Hausärztin kann für Klarheit sorgen, doch du kannst es auch im Vorfeld mit einer Methode selbst abschätzen. Im Grunde gibt es zwei Richtlinien, an denen du dich orientieren solltest: Kannst du deine Arbeit überhaupt noch korrekt ausführen oder würdest du vielleicht sogar andere gefährden? Wenn du beide Fragen mit „Nein“ beantwortest, macht es nur wenig Sinn, zur Arbeit zu gehen.
#1: Du musst erst ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorzeigen
Das ist so nicht ganz richtig. Zunächst musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn du arbeitsunfähig bist. So wissen alle Beteiligten Bescheid, dass du voraussichtlich erst einmal für ein paar Tage ausfallen wirst. Wenn es um den genauen Tag geht, an dem du die Krankschreibung vorlegen musst, gibt es den weit verbreiteten Irrtum, dass das immer erst ab dem dritten Tag nach der Krankmeldung erfolgen muss. Das kann jedoch so pauschal nicht gesagt werden, wie bereits eingangs erwähnt. Letztendlich kann der Arbeitgeber festlegen, ab welchem Tag er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehen möchte.
#2: Wenn ich krankgeschrieben bin, darf ich das Haus nicht verlassen
Du bist krankgeschrieben und gehst nicht auf Arbeit. Für viele Leute ist ab dem Moment klar: Man darf sich nur zuhause aufhalten und nicht rausgehen, weil man ja krank ist. Aber stimmt das? Auch hierbei handelt es sich um einen weitverbreiteten Irrtum. Denn nicht jeder Krankheitsfall erfordert strikte Bettruhe. Sofern der Arzt diese nicht ausdrücklich anordnet, kannst du bedenkenlos in den Supermarkt oder in den Park gehen, um frische Luft zu schnappen. Immerhin kann in manchen Fällen auch Bewegung zur Genesung beitragen. Also kannst du ohne Bedenken vor die Tür!