Zu viel bezahlt? GEZ-Gebühren zurückbekommen
Ihr könnt bis zu 630 Euro wiederkriegen, wenn ihr für die GEZ zu viel bezahlt habt. Wie bekommst du die Gebühren zurück:

Antrag auf Befreiung stellen
Für Student*innen, die Bafög beziehen, gibt es eine praktische Regelung: Das zuständige Amt stellt in der Regel ein zusätzliches Dokument aus, das speziell dafür vorgesehen ist, es an die Rundfunkgesellschaft zu senden. Diese Vorgehensweise macht den Befreiungsprozess unkompliziert und zeitsparend.
Eine interessante Besonderheit ist, dass nicht nur der Bafög-Empfänger selbst, sondern auch die gesamte Wohngemeinschaft von dieser Befreiung profitiert, sofern die Wohnung auf den Bafög-Empfänger angemeldet ist. Das bedeutet: Wenn die Wohnung auf den Bafög-Empfänger angemeldet ist, profitiert übrigens die ganze WG davon. Ansonsten könnt ihr auf der Website des Rundfunkbeitrags ganz einfach einen Antrag ausfüllen und die erforderlichen Dokumente beilegen.
Falls die Wohnung nicht auf den Bafög-Empfänger angemeldet ist, ist das auch kein Problem. Auf der Website des Rundfunkbeitrags steht ein unkomplizierter Antragsprozess zur Verfügung. Hier könnt ihr mühelos einen Antrag ausfüllen und die notwendigen Dokumente beifügen. Dieser Service ist darauf ausgerichtet, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass alle berechtigten Personen von der Befreiung profitieren können.
Aber ab wann ist die Befreiung gültig?