Fehler beim E-Bike

Viele kaufen E-Bikes – doch diese Fehler passieren dauernd. Der Boom hält an, aber bei einem Thema gibt es große Verunsicherung.

Dinge, die man bei E-Bikes beachten sollte.
Quelle: IMAGO / Kickner

E-Bikes sind gefühlt überall und mal ehrlich: Wenn man so ein Fahrrad neu hat, will man natürlich einfach direkt losfahren. Wer liest da schon groß das Kleingedruckte?

Deshalb wissen viele gar nicht, welche speziellen Regeln für so ein E-Bike eigentlich gelten. Im Alltag schleichen sich dadurch ruckzuck kleine Wissenslücken ein – und schwupps droht völlig ungewollt ein teures Bußgeld. Damit dir genau das nicht passiert und du ganz entspannt unterwegs bist, schauen wir uns die typischen Fehler und Stolperfallen mal an!

E-Bike im Auto-Urlaub: Diese Transportfehler können teuer werden

So solltest du deine E-Bike transportieren.
Quelle: IMAGO / Funke Foto Services

Wer im Sommer 2026 sein E-Bike mit dem Auto mitnimmt, sollte vor der Abfahrt genau prüfen, ob Träger, Gewicht und Sicherung passen. Pedelecs wiegen oft 25 Kilogramm oder mehr. Dach- und Heckklappenträger stoßen damit schnell an Grenzen. Meist besser geeignet sind Träger für die Anhängerkupplung.

Wichtig ist die Stützlast des Autos: Zwei E-Bikes samt Träger können rund 70 Kilogramm wiegen. Wird die erlaubte Stützlast überschritten, drohen Bußgelder, ein Punkt in Flensburg und im Unfallfall Ärger mit der Versicherung.

Auch bei der Sicherung passieren Fehler. Rahmen und beide Räder müssen fest fixiert werden, zusätzliche Gurte erhöhen die Sicherheit. Akkus, Displays, Körbe und weiteres Zubehör sollten Fahrer*innen vor der Fahrt abnehmen und im Auto verstauen.

Der ADAC empfiehlt mit Fahrradträger maximal 120 km/h, bei Regen oder Wind weniger. Für Reisen nach Italien, Spanien oder Portugal kann außerdem eine rot-weiße Warntafel Pflicht sein.

Lesetipp: Fahrraddiebstahl vermeiden: Diese Fehler beim Abschließen solltest du nie machen!

Schnelle E-Bikes: Ab 45 km/h wird es heikel

Zu schnelle E-Bikes sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Quelle: IMAGO / Ralph Peters

E-Bikes, die schneller als 45 km/h fahren, sind in Deutschland nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Das gilt auch dann, wenn ein Versicherungskennzeichen vorhanden ist. Solche getunten Räder dürfen nur auf Privatgrundstücken genutzt werden.

Wer trotzdem auf Straßen oder vielen Feldwegen fährt, riskiert je nach Fall Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Wichtig ist die Unterscheidung: Normale Pedelecs unterstützen Fahrer*innen nur beim Treten und bleiben bis 25 km/h zulassungsfrei. S-Pedelecs bis 45 km/h gelten dagegen als Kraftfahrzeuge. Dafür brauchen Nutzer*innen ein Versicherungskennzeichen, einen Helm und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.

Auch E-Bikes, die ohne Treten bis 25 oder 45 km/h fahren, benötigen Kennzeichen, Helm und Führerschein. Für Modelle über 45 km/h gibt es keine reguläre Zulassung.

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