Gesetze, Preiserhöhungen, Neuerungen und Co.: Die Dinge ändern sich 2024 für Verbraucher
Auch 2024 gibt es wieder ganz viele Neuerungen, die uns Verbraucher betreffen. Doch welche Gesetze, Preise und Co. ändern sich im neuen Jahr für uns?
#7 USB-C wird einheitlicher Standard
Ab Dezember 2024 müssen in Deutschland viele verkaufte Elektrogeräte über einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss verfügen. So gilt der Ladekabelanschluss künftig als Standard für alle kleinen und mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind. Dazu zählen also beispielsweise Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen, E-Reader und Spielekonsolen. Das wird viele Menschen sicherlich freuen, so kann man sich nun viel einfacher mal ein Ladekabel von Freunden ausleihen, wenn man sein eigenes vergessen hat. Zudem braucht man im Zweifel nur noch ein Ladekabel für mehrere Geräte und hat zu Hause nicht mehr eine komplette Kabelbox im Schrank stehen.
#8 Der Kinderreisepass wird abgeschafft
Eine Änderung, die alle Eltern wissen sollten: Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. So soll das Dokument, das es bisher für alle Kinder unter zwölf Jahren gab, durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden. Doch was passiert mit den bereits ausgestellten, alten Kinderreisepässen? Keine Panik, diese behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer Ablauffrist. Doch warum die Änderung? Der Kinderreisepass war bisher eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip, wodurch er weniger sicher war als ein Pass mit Chip. „Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind“, heißt es vom Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI).
#9 Ticketpreise für den ÖPVN steigen an
Die Nachricht dürfte ebenfalls viele Menschen verärgern: So sollen die Ticketpreise für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr im neuen Jahr deutlich steigen. Der Verkehrsbund Berlin-Brandenburg (VBB) erhöht beispielsweise ab Januar 2024 die Preise um sieben Prozent. Damit wird der Einzelfahrausweis für den Tarifbereich AB um etwa 30 Cent teurer und kostet dann 3,50 Euro. Als Begründung verweist der Verband auf die hoch bleibenden Kosten für Kraftstoffe, Personal und Investitionen. Und auch im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wird der Einzelfahrschein um 30 Cent teurer. Am Schlimmsten soll es aber die Fahrgäste des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) treffen, denn hier steigen die Preise um 12 Prozent. Zwar kostet die Fahrt dann immer noch nur noch 1,90 Euro, doch hier gibt es auch deutlich weniger Angebote im ÖPVN.
#10 Das rosa Rezept wird ersetzt
Es wird digitaler: Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des altbekannten rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Auch Zahnärzt*innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung sind betroffen. Eine App wird in diesem Zusammenhang ebenfalls nötig. Um das E-Rezept schlussendlich einlösen zu können, benötigt man eine NFC-fähige Gesundheitskarte und einen Pin von der Krankenkasse. Über die App kann man das Rezept zudem auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellen. Doch warum das Ganze? Dadurch spart man sich als Patient und Patientin am Ende den Weg zur Arztpraxis, weil man ganz einfach online bestellen kann. Der Praxisalltag wird erleichtert und händische Unterschriften und Wege entfallen. Auch Folgerezepte können ohne erneuten Patient*innenbesuch ausgestellt werden.