Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
#10 Verbrennen von Gartenresten
Wer im Frühling seinen Garten auf Vordermann bringt, muss sich in Mecklenburg-Vorpommern bald auf eine große Umstellung einrichten: Ab dem 1. Januar 2029 wird das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Ästen und Wurzeln im ganzen Land strikt verboten. Damit passt sich die Region dem Bundesrecht an, um wertvolle Biostoffe nicht einfach zu vernichten, sondern sie im Sinne der Kreislaufwirtschaft sinnvoll wiederzuverwerten.
Hintergrund der Entscheidung sind die zahlreichen Beschwerden von Anwohner*innen über die starke Rauchentwicklung, die in der Vergangenheit immer wieder für dicke Luft in der Nachbarschaft gesorgt hat. Statt das Schnittgut abzufackeln, sollen Gartenbesitzer*innen künftig verstärkt auf das Kompostieren setzen oder die Abfälle über die Biotonne und lokale Wertstoffhöfe entsorgen. Das schont nicht nur das Klima, sondern bringt auch wichtige Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor zurück in den Boden.
Stand 2026 ist das Verbrennen von Gartenabfällen zwar nicht untersagt, aber nur unter strengen Auflagen erlaubt. Diese besagen, dass das Verbrennen nur im März und Oktober und nur an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich (zwischen 8:00 und 18:00 Uhr) erlaubt ist, sofern keine Kompostierung oder Entsorgung über die Biotonne möglich ist und Nachbar*innen nicht durch Rauch belästigt werden.