Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
#4 Nacktsonnen
Für manche ersetzt der Aufenthalt im Garten oder auf dem Balkon gerade um die warmen Monate herum auch den Urlaub. Wenn du dich bei höheren Temperaturen gerne nackt sonnst, kannst du dies auch weiterhin ohne Bedenken tun. Laut Gesetz darfst du in deinem privaten Wohnraum, und dazu gehören auch Garten und Balkon, tun und lassen, was du möchtest. Wer sich also ohne oben sonnt oder nackt in der Außendusche oder im Pool erfrischt, begeht keine Straftat. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn dein Garten von einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule einsehbar ist. In diesem Fall gilt, das Kindeswohl zu beachten und sich nicht allzu freizügig zu zeigen.
#5 Rauchen
Die meisten Menschen möchten aus Hygienegründen nicht in der Wohnung rauchen und gehen deshalb lieber auf den Balkon. In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches das Rauchen auf dem Balkon oder im Garten untersagt. Jedoch gilt es, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Fühlt sich diese durch zu häufiges Rauchen übermäßig belästigt, kann sie rechtlich dagegen vorgehen. Daher empfiehlt es sich bei Belastung, beispielsweise durch das Passivrauchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Nachbar*innen zu finden. Eine Festlegung über bestimmte Rauchzeiten kann zum Beispiel helfen.
#6 Pflanzen und Bewässerung
Mieter*innen dürfen ihren Balkon nach Lust und Laune mit Blumenkästen, Blumentöpfen und Co. schmücken. Allerdings müssen diese gut befestigt werden, sodass bei Wind und Wetter keine Verletzungsgefahr für Nachbar*innen oder Passant*innen besteht. Beim Bewässern der Pflanzen solltest du außerdem darauf achten, die Fassade nicht zu beschädigen und Rücksicht auf deine Nachbar*innen zu nehmen. Auch im Garten steht der individuellen Gestaltung durch Pflanzen und Co. nichts im Weg, wenn du dadurch das Eigentum der Vermieter*innen nicht beschädigst.
#7 Sichtschutz oder Pavillon aufstellen
Bauliche Veränderungen am Balkon, im Garten oder an der Terrasse so wie Änderungen, die das Außenbild des Miethauses verändern, müssen von den Vermieter*innen genehmigt werden. Dazu gehört etwa das Anbringen einer Markise , einer Balkonverkleidung oder das Aufstellen eines Pavillons im Garten. Besteht jedoch eine Belastung durch zu hohe Sonneneinstrahlung, dürfen Vermieter*innen einem Bau nicht willkürlich widersprechen. Für den Sichtschutz auf dem Balkon ist allerdings keine Genehmigung erforderlich.