Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
#1 Den Gestank von Naturdünger dulden
Wer im Frühjahr auf Chemie verzichten und Beete lieber mit Pferdemist, Kuhmist oder Guano fit machen will, riskiert schnell heftigen Streit mit den Nachbar*innen. Doch wie viel Gestank ist rechtlich eigentlich erlaubt?
Nachbar*innen müssen die Geruchsbelästigung durch Naturdünger dulden, allerdings nur, wenn sie vorübergehend ist. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ 11 U 24/94). Der intensive Geruch darf demnach nur kurzzeitig andauern und die Nachbar*innen nicht dauerhaft einschränken, spätestens nach ein bis zwei Tagen muss das Nachbargrundstück wieder geruchsfrei nutzbar sein. Voraussetzung ist zudem, dass sich Hobbygärtner*innen strikt an die Gebrauchsanweisungen des Herstellers gehalten hat.
Deutlich strenger sieht es bei dauerhaften Geruchsquellen aus: Stinkt ein Komposthaufen permanent vor sich hin, kann man verlangen, dass dieser umgesetzt wird (LG München I, AZ 23 O 14452/86).
Der Dünger darf unter keinen Umständen auf dem fremden Grundstück landen. Passiert das doch und es entstehen dadurch Schäden an Pflanzen oder Rasen, sind Verursacher*innen laut Bundesgerichtshof schadenersatzpflichtig (BGH, AZ V ZR 54/83).
Wer den Dünger direkt nach dem Ausbringen leicht in die Erde einarbeitet, reduziert den Gestank sofort drastisch und schont die Nerven der Nachbarschaft.