Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
#4 Rasen mähen
Dass man an Sonn- und Feiertagen nicht seinen lauten Rasenmäher anwerfen sollte, ist für viele wahrscheinlich keine Überraschung. Allerdings gelten auch unter der Woche Ruhezeiten, die dem Lärmschutz dienen. Hierbei geht es vor allem um die Nachtruhe von 22 abends bis 6 Uhr morgens – das gilt auch für Rasenmähen. Da das Gerät allerdings unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fällt ,darf man sogar nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends mähen. Wer sich daran nicht hält, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Eine kleine Ausnahme gibt es: nämlich wenn der Mäher nicht lauter als ca. 40 Dezibel ist und somit die „Zimmerlautstärke“ nicht überschreitet.
#5 Nacktsonnen
Für manche ersetzt der Aufenthalt im Garten oder auf dem Balkon, gerade um die warmen Monate herum, den Urlaub. Wenn du dich bei höheren Temperaturen gerne nackt sonnst, kannst du dies auch weiterhin ohne Bedenken tun. Laut Gesetz darfst du in deinem privaten Wohnraum – und dazu gehören auch Garten und Balkon – tun und lassen, was du möchtest. Wer sich also ohne oben sonnt oder nackt in der Außendusche oder im Pool erfrischt, begeht keine Straftat. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn dein Garten von einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule einsehbar ist. In diesem Fall gilt es, das Kindeswohl zu beachten und sich nicht allzu freizügig zu zeigen.
#6 S** auf dem Balkon oder im Garten
Obwohl man auf dem eigenen Balkon oder im Garten grundsätzlich tun und lassen kann, was man möchte, ist bei intimen Momenten unter freiem Himmel rechtliche Vorsicht geboten. Sobald Nachbarn oder Passanten das Geschehen sehen oder hören können, drohen empfindliche Konsequenzen: Ein solches Verhalten kann nach § 183a StGB als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden, was Geldstrafen von mehreren hundert bis tausend Euro oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafen nach sich zieht. Besonders teuer wird es, wenn Kinder zusehen könnten oder der Akt am helllichten Tag in exponierter Lage stattfindet. Neben strafrechtlichen Folgen müssen Mieter zudem mit arbeitsintensiven Nachbarschaftskonflikten, Abmahnungen oder sogar der Kündigung wegen Störung des Hausfriedens rechnen, weshalb für das Liebesspiel geschlossene Räume die sicherere Wahl sind.
#7 Rauchen
Die meisten Menschen möchten aus Hygienegründen nicht in der Wohnung rauchen und gehen deshalb lieber auf den Balkon. In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches das Rauchen auf dem Balkon oder im Garten untersagt. Jedoch gilt es, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Fühlt sich diese durch zu häufiges Rauchen übermäßig belästigt, kann sie rechtlich dagegen vorgehen. Daher empfiehlt es sich bei Belastung, beispielsweise durch das Passivrauchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Nachbar*innen zu finden. Eine Festlegung über bestimmte Rauchzeiten kann zum Beispiel helfen.