Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
#2 Rückschnitt eines Baums der Nachbar*innen
Wenn die Hecke oder der Baum des Nachbarn nerven, ist guter Rat oft teuer. Das Wichtigste vorab: Warte nicht zu lange! Ein Urteil aus München stellt klar, dass man nach fünf Jahren oft nichts mehr machen kann – dann ist die Sache „verjährt“ und der zu hohe Baum darf stehen bleiben, weil er schon zu lange so groß ist.
Falls du dich über Äste ärgerst, die zu dir rüberwachsen, gilt eine klare Reihenfolge: Du musst deinen Nachbar*innen erst Bescheid sagen und ihnen eine Frist setzen (z. B. zwei Wochen). Wenn sich dann immer noch nichts tut, darfst du selbst zur Schere greifen. Aber vorsichtig: Wenn du den Baum dabei beschädigst oder er sogar eingeht, können deine Nachbar*innen Schadensersatz von dir fordern.
Und was ist mit dem Gesetz, dass man im Sommer (März bis September) nicht schneiden darf? Das gilt eigentlich zum Schutz von Vögeln. Der Bundesgerichtshof sagt aber: Wenn die Hecke wirklich viel zu hoch ist oder gegen die Regeln verstößt, muss sie trotzdem gestutzt werden – auch im Sommer. Kurz gesagt: Wer rechtzeitig den Mund aufmacht und höflich fragt, spart sich später den Ärger vor Gericht.