Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.

#4 Nacktsonnen
Für manche ersetzt der Aufenthalt im Garten oder auf dem Balkon gerade um die warmen Monate herum auch den Urlaub. Wenn du dich bei höheren Temperaturen gerne nackt sonnst, kannst du dies auch weiterhin ohne Bedenken tun. Laut Gesetz darfst du in deinem privaten Wohnraum, und dazu gehören auch Garten und Balkon, tun und lassen, was du möchtest. Wer sich also ohne oben sonnt oder nackt in der Außendusche oder im Pool erfrischt, begeht keine Straftat. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn dein Garten von einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule einsehbar ist. In diesem Fall gilt, das Kindeswohl zu beachten und sich nicht allzu freizügig zu zeigen.
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