Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
#4 Grillen
Grillen gehört für viele zum festen Frühlings- und Sommerprogramm und bietet den perfekten Ausklang nach einem langen Arbeitstag. Aufgrund der Rauchentwicklung, des Geruchs und weiterer Faktoren kommt es während der warmen Monate jedoch häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Nachbar*innen. Doch wie sieht die Gesetzeslage diesbezüglich aus? Zum Thema Grillen gibt es keine konkreten Regeln im Miet- und Wohnungsrecht. Grundsätzlich gilt jedoch: Nachbar*innen sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Wenn es im Mietvertrag nicht anders festgehalten wurde, ist das Grillen im Garten oder auf dem Balkon unter Rücksichtnahme der Nachbar*innen generell immer erlaubt. Wer jedoch auf einen Gas- oder Elektrogrill ausweicht und ab 22 Uhr die nächtliche Ruhezeit einhält, sollte keine Probleme haben.